Wenn dieser Tage ein empörter offener Brief vor allem von Musikern, Schauspielern und anderen eingebildet oder tatsächlich „Kulturschaffenden“ veröffentlicht wird, ahnt so mancher, dass die Stunde der Selbstdarstellung geschlagen hat: „Wir sind die Guten – kauft unsere Produkte“. Und weil es die Guten sind, brauchen Sie keine Argumente, ja offenbar nicht einmal den leisesten Anflug von Sachkenntnis.
Zu sehen ist dies bei dem gerade veröffentlichten Brief von 100 „Prominenten“ an den Bundeskanzler. Es geht um das Asylrecht, und die Unterzeichner werfen Olaf Scholz vor: „Statt die versprochenen Verbesserungen voranzutreiben, wollen Sie nun den massivsten EU-Asylrechtsverschärfungen jemals zustimmen. Statt pragmatisch und unbeirrt an wirksamen Lösungen festzuhalten, droht der migrationspolitische Aufbruch in einer populistischen Debatte zu ersticken.“
Als „Populismus“-Kritik kaschierte Demokratiefeindlichkeit
Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Eine pragmatische Diskussion des Asylrechts im besonderen wie auch von Migration im allgemeinen wurde bislang mit moralistischer Empörung und diffamierenden „Rassismus“-Anschuldigungen von jenen erstickt, die ihre Demokratiefeindlichkeit gern als „Populismus“-Kritik kaschieren und meinen, das Volk habe unkontrollierte Grenzen gefälligst hinzunehmen und dürfe keinesfalls renitent Parteien wählen, die dies anders sehen.
Dass die Interessen der deutschen Bevölkerung für die Unterzeichner keine Rolle spielen, zeigt sich auch an ihrer Abneigung gegen „eine Ausweitung sicherer Drittstaaten, wodurch selbst Menschen aus Syrien oder Afghanistan in Europa zunehmend abgelehnt werden könnten“, und an ihrem alleinigen Bezug auf „Leid … an den Außengrenzen.“ Erstens ist der Kanzler, wie schon aus seinem Amtseid ersichtlich, nicht Ausländern, sondern dem eigenen Volk in besonderer Weise verpflichtet. Und zweitens schaffen nicht nur Ablehnungen, sondern umgekehrt auch großzügige Aufnahmen Leid, und zwar eben für Inländer.
Syrer und Afghanen in der Kriminalstatistik
Dies erweist sich an der Kriminalstatistik. So gab es von 2015 bis September 2022 mindestens 380 vollendete Tötungsdelikte und von 2015 bis 2021 mindestens 7457 Fälle der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung mit mindestens einem ausländischen Tatverdächtigen. (Eigene Berechnungen auf Grundlage der einschlägigen BKA-Lageberichte.) Der Bundeslagebericht 2020 “Kriminalität im Kontext von Zuwanderung” stellt zudem fest: “Die meisten tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwanderinnen im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kamen wie bereits 2019 aus Syrien (26,3 %), Afghanistan (18,1 %) und dem Irak (10,3 %). Damit machte diese Personengruppe die Hälfte (54,8 %) der tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwanderinnen in diesem Bereich aus.”
Nun treten Nichtdeutsche natürlich überhaupt überproportional (gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung), nämlich um mehr als das Zweifache, als Tatverdächtige von in Deutschland begangenen Straftaten in Erscheinung; aber Vergleiche zwischen den Gruppen und in Bezug auf Delikte lohnen. So lässt sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2020 errechnen, dass Afghanen 1,47, Syrer 2,55, Albaner 0,68 und Georgier 0,44% der Tatverdächtigen von Straftaten insgesamt stellen, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aber jeweils 2,21, 3,22, 0,17 und 0,04% und bei Straftaten gegen das Leben jeweils 2,66, 4,52, 0,60 und 0,41%. Daraus folgt, dass afghanische und syrische Tatverdächtige im Durchschnitt weit stärker zu Verbrechen gegen das Leben und sogar um ein Vielfaches stärker zu Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung neigen als albanische oder georgische Tatverdächtige. Wenn man also nicht nur eine “feministische” Außen-, sondern auch Einwanderungspolitik betreiben will, lässt man vielleicht lieber drei Albaner oder Georgier als einen Afghanen oder Syrer einreisen. Die Außenministerin Annalena Baerbock sieht das jedoch offenbar anders, und zwar bis zu einem Punkt, an dem man zumindest von Rechtsbeugung sprechen kann.
Das Recht auf Ausgrenzung und die Heuchelei der „Inkludierer“
Wenn die Unterzeichner also Kritik an den vermeintlichen „systematischen Rechtsbrüchen und Misshandlungen von Schutzsuchenden an den Grenzen“ fordern, ist ihnen zuzustimmen, allerdings sind Rechtsbrüche an den Grenzen auch dann zu monieren, wenn sie zugunsten des Einreisewilligen ausfallen, und Abweisungen sind nicht per se Misshandlungen. Zudem sind die von den Unterzeichnern beschworenen „Verbesserungen“ relativ und oft Nullsummenspiele. Was einen einreisewilligen Ausländer besser stellt, stellt einen ausgrenzungswilligen Inländer, wie die angeführten Kriminalstatistiken beweisen, womöglich schlechter.
Natürlich ist im links-grünen Milieu „Ausgrenzung“ Anathema (außer es geht um Ungeimpfte), aber mit der „universell gültigen Menschlichkeit“, welche die Unterzeichner auf ihrer Seite wähnen, nicht nur vereinbar, sondern von ihr vorausgesetzt. Schließlich gehört Assoziationsfreiheit zu den Menschenrechten; und das Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen, schließt notwendig das Recht mit ein, andere von diesem Zusammenschluss auszuschließen. Dies gilt auch an den Außengrenzen des Staates, und somit sind deutlich verschärfte deutsche Asylgesetze und Migrationsrestriktionen sowohl mit dem Völkerrecht als auch als mit ethischen Prinzipien vereinbar. Umgekehrt steht die gegenwärtige Asyl-, Flüchtlings-, und Einwanderungspolitik, wie sich immer deutlicher zeigt, schwerlich mit dem Willen des Volkes im Einklang.
Gut ist freilich die Idee der Unterzeichner eines Treffens des Kanzlers mit „Expert*innen aus der Migrationswissenschaft“, um „einige Fragen zu den aktuellen migrationspolitischen Vorschlägen“ zu diskutieren. Weniger gut ist, dass die Unterzeichner zugleich allen Ernstes behaupten, “Forschende aus der Migrationswissenschaft“ hätten bereits ihre Kritik „an den geplanten, massiven Asylrechtsbeschneidungen einhellig und zahlreich geäußert.“ Einhellig? Bei einer solchen entweder ignoranten oder propagandistischen Aussage steht zu befürchten, dass den Unterzeichnern ein Treffen der vorselektierten „Guten“ vorschwebt, während die Kompetenten draußen bleiben müssen. Soviel zum Thema Ausgrenzung versus „Inklusion“. Mit dem Liedtext eines der Unterzeichner, Herbert Grönemeyer, möchte man fragen: „Was soll das?“
© Uwe Steinhoff 2023