Link zur leicht redigierten Fassung des Artikels in der NZZ
Originalversion:
Das „Selbstbestimmungsgesetz“: Ein illiberaler eltern-, kinder- und frauenfeindlicher Etikettenschwindel
Kürzlich stellten Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die „Eckpunkte“ für das “Selbstbestimmungsgesetz vor. Vorgesehen ist „ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht” – schon ab 14 – sowie “ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.”
Warum aber sollte eine bloße Selbstauskunft über sein „gefühltes“ Geschlecht für einen Wechsel des Geschlechtseintrags reichen? Und warum sollten Krankenkassen gesunden (wie Buschmann insistiert) Menschen deren dann ja nur kosmetische Operationen bezahlen? Angeblich seien die bisherigen Hürden, also wohl insbesondere die Gutachtenpflicht, “menschenverachtend und entwürdigend.” Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 2017 begründet, warum dem nicht so ist.
Der Justizminister sagt dagegen zweimal hintereinander: „Freiheit heißt auch die Freiheit, man selbst sein zu können.“ Richtig. Allerdings hat schon jetzt ein Mann, der sich als Frau fühlt, die Freiheit, der zu sein, der er ist, nämlich ein Mann, der sich als Frau fühlt. Er hat sogar die rechtliche Freiheit, zu werden, was er nicht ist, etwa ein Frau. Kein Gesetz verbietet es ihm; es ist lediglich faktisch unmöglich, und daran kann das „Selbstbestimmungsgesetz“ auch nichts ändern.
Buschmann erklärt des Weiteren, Menschen, deren „geschlechtliche Identität“ von ihrem biologischen Geschlecht abweicht, müssten vom Staat mit Respekt behandelt werden. Da hat er Recht. Er irrt jedoch, wenn er meint, solche Binsenweisheiten könnten das Gesetzesvorhaben stützen. Er selbst betont, das Gesetz beziehe sich „ausschließlich auf die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags“. Diverse Ausweisdokumente vermerken jedoch Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, nicht diesbezügliche „Identitäten“ oder Gefühle. Und der Bürger hat so wenig Anspruch darauf, dass der Staat in Dokumenten über sein Geschlecht lügt, wie darauf, dass er über sein Geburtsdatum oder seinen Geburtsort lügt, ganz gleich, ob der Bürger sich zur falschen Zeit am falschen Ort im falschen Körper geboren wähnt oder nicht.
Umgekehrt allerdings haben Bürger das Recht, nicht unter Androhung eines Bußgeldes dazu fremdbestimmt zu werden, anderer Leute Selbstbild entgegen der Realität zu bestätigen. Dies aber sieht das sogenannte „Offenbarungsverbot“ vor, wie der „Queer-Beauftrage“ Sven Lehman offener zugibt als die Minister. Wer einen Mann, der auf Basis einer juristischen Fiktion amtlich als „Frau“ geführt wird, nicht als solche adressiert, wird künftig zur Kasse gebeten. Der Parteischerge O’Brien, der in Orwells 1984 den Helden Winston dazu zwang „zuzugeben“, dass zwei plus zwei fünf ist, lässt grüßen.
Illiberal ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur in seinem Angriff auf Rede- und Gewissenfreiheit, sondern auch auf Frauenrechte. Auf entsprechende Nachfragen hin sieht Paus jedoch „keinen weiteren Erörterungsbedarf“, sondern erklärt apodiktisch: „Transfrauen sind Frauen.“ Man sollte von einer Ministerin erwarten können, die Amtssprache zu beherrschen. Aus den Dudendefinitionen von „Frau“ und „weiblich“ ergibt sich nämlich, dass „Transfrauen“ keine Frauen sind, und internationale Erfahrungen und Kriminalitätsstatistiken zeigen – entgegen Paus Beteuerungen – , dass Geschlechtseintragsänderungen per bloßer Selbstdeklaration die Sicherheit von Frauen sehr wohl unterminieren.
Auch in Bezug auf die vielkritisierte gesundheitliche Gefährdung Minderjähriger waschen die Minister ihre Hände in Unschuld, da es „nur um den Geschlechtseintrag“ gehe. Sie delegieren die Verantwortung an ärztliche Fachgesellschaften. Dies ist ein Täuschungsmanöver, denn das Gesetz operiert nicht in einem Vakuum, sondern wird aufgrund des medialen Transhypes und weiterer Vorhaben der Koalition sehr wohl zu Schaden bei Kindern führen. Erst nämlich wird diesen nicht zuletzt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeredet, dass ihr geschlechtsuntypisches Verhalten womöglich Ausdruck eines „Geborenseins im falschen Körper sei“, für welches es den vermeintlich kinderleichten Ausweg der „Transition“ gebe, welchen man nun schon ab 14 ganz „selbstbestimmt“ amtlich beginnen können soll. Dann wird durch das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ das therapeutisch gebotene kritische Hinterfragen der „Transidentifikation“ unter Strafe gestellt. Und schließlich wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strafausnahme für Eltern abgeschafft, sollten diese sich der kritiklosen Affirmation und der Transition verweigern. Dies ist keine „Selbstbestimmung“, sondern eine ideologische motivierte Entrechtung von Eltern auf Kosten der Kinder. Wie hoch diese Kosten sind, haben Studien gezeigt. Deren Daten haben die beiden Minister „mal gesehen“, halten sich aber wohl lieber an die Ideologie denn an die Fakten.
© Uwe Steinhoff 2022
“Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht” – schon ab 14”. Nein, auch unter 14-jährige können ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, nur müssen dafür dann die Eltern zum Amt gehen.
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