Wenn immer in Deutschland bestimmte Migrantengruppen durch Straftaten besonders auffallen, lautet der reflexhafte Ruf links-grüner Politiker und natürlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass man Migrantengruppen nichtsdestotrotz nur ja nicht unter einen „Generalverdacht“ stellen dürfe. So ließ es auch die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan verlauten. Man solle Täter anhand ihrer Taten beurteilen, nicht anhand ihrer vermuteten Herkunft. „Wer jetzt mit Generalverdacht gegenüber Menschen mit Einwanderungsgeschichte reagiert, trägt zur weiteren Stigmatisierung und Spaltung unserer Gesellschaft bei, statt die sozialen Ursachen des Problems zu bekämpfen.“
Offenbar gehört es zu den Aufgaben einer Integrationsbeauftragten, die sozialen Ursachen des zu Silvester einmal mehr offenbar gewordenen Problems zu verschleiern. Die Ursache des Problems sind nämlich Migranten, die den deutschen Rechtsstaat verachten, und ein probates Mittel zur Bekämpfung dieses Problem bestünde darin, solche Straftäter abzuschieben statt mehr von ihnen hereinzulassen.
Richtig ist freilich, dass man Täter nicht aufgrund ihrer Herkunft strafrechtlich verurteilen darf, sondern nur aufgrund ihrer Taten. Aber Strafrecht ist eine Sache, persönliches Verhalten und Einwanderungspolitik eine andere. Bei dieser darf man nämlich nicht nur, sondern muss man zum Schutze der einheimischen Bevölkerung gruppenbezogene Statistiken berücksichtigen. Um ein philosophisch überhöhtes Beispiel zu geben: Wenn ein Virus 100 % der von ihm befallenen Menschen blau färbt, aber nur 90 % von ihnen zu Mord und Totschlag treibt, dann wäre die Aussage, dass nicht jeder Blauhäutige ein Gewalttäter ist, natürlich völlig richtig. Nichtsdestoweniger wären Zivilpersonen, die sich Blauhäutigen gegenüber nicht besonders vorsichtig verhielten, irrational; und Polizisten, die auf den entsprechenden „Generalverdacht“ und striktere Kontrollen verzichteten, pflichtvergessen. Angeraten wäre auch, nicht massenhaft Blauhäutige ins Land kommen zu lassen.
Oder um ein alltäglicheres Beispiel zu geben: Eine Frau, die sich des Nachts von hinter ihr hergehenden Männern eher bedroht fühlt denn von ebensolchen Frauen, ist nicht sexistisch, sondern realistisch. Analog gilt auch: Da in der Kriminalstatistik Afghanen, Iraker und Syrer regelmäßig bei Gewalttaten überproportional in Erscheinung treten, sind Deutsche keineswegs „rassistisch“, wenn sie ihre „Willkommenskultur“ bei diesen Gruppen stärker dämpfen denn bei Ukrainern. Sie sind vielmehr aus Erfahrung klug.
Natürlich ist all dies kein Grund, die Rechte von Mitgliedern bestimmter Migrantengruppen in Deutschland zu verletzen und sie als Parias zu behandeln. Ein Recht darauf, statistische Informationen über Gruppen zu ignorieren, gibt es aber nun einmal nicht. Es gibt vielmehr umgekehrt ein Recht, sich seines Verstandes zu bedienen und die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Von diesem Recht Gebrauch zu machen, wäre gerade auch Integrationsbeauftragten dringend zu empfehlen.
© Uwe Steinhoff 2023