In einem Interview mit Zeit Online meinte soeben Justizminister Marco Buschmann, Kritiker des sogenannten „Selbststimmungsgesetzes“ beruhigen, aber vor allem unterschätzen zu müssen. Angeblich seien deren Einwände „übertrieben” und “von Ängsten und teilweise auch von Vorurteilen gelenkt”. Tatsächlich sind umgekehrt Buschmanns Beschwichtigungsversuche von Ideologie und entweder Unkenntnis oder Verdrehung der Fakten gelenkt.
Buschmann verdreht die Kritik auch von medizinischen Fachverbänden
So erklärt Buschmann, Kritiker hätten „Zerrbilder über geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige gezeichnet.“ Die Wahrheit aber sei: „Medizinische Fragen regelt unser Entwurf überhaupt nicht.“ Das Zerrbild liefert Buschmann. Denn die Kritik aus Reihen einschlägiger mit Medizin und Kindeswohl betrauter Fachverbände lautet gerade, die wohlfeile Ankündigung, „dass der Anwendungsbereich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes keine Vorfestlegung hinsichtlich medizinischer Maßnahmen umfassen soll” sei „ungenügend”.
Zur von Buschmann gern verschwiegenen Wahrheit gehört nämlich, dass das Gesetz nicht in einem Vakuum operiert. So gibt es auch das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“, welches, wie ein weiterer medizinischer Fachverband kritisiert, die nicht-affirmative Psychotherapie bei Personen, die unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, „quasi unter Strafe“ stellt. Und derweil Buschmann stolz verkündet, „Ich habe persönlich durchgesetzt, dass bei Minderjährigen die Eltern eine starke Rolle im Verfahren haben“, ist von diesem Einsatz im Koalitionsvertrag nichts zu merken. Dieser sieht vielmehr vor, die Strafausnahme für Eltern abzuschaffen, welche sich der kritiklosen Affirmation der „Transidentität“ und der „Transition“ ihrer Kinder entgegenstellen.
Buschmanns vorgebliche Verteidigung von Elternrechten und tatsächliche Stärkung transgenderideologischer Berater
Zudem mahnt das „Eckpunktepapier“, Eltern müssten auf die „Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände hingewiesen werden“. Wie auch die schon oben genannten Fachverbände zwischen den Zeilen argwöhnen, sind damit gewiss nicht sie gemeint – sondern wohl eher die durch das sogenannte „Demokratieförderungsgesetz“ mit Vorliebe staatlich alimentierten vermeintlich zivilgesellschaftlichen Sprachrohre links-grüner Ideologie. Bei solcher Gemengelage wird man wohl bezweifeln dürfen, dass die offiziell versprochene „sachkundige, ergebnisoffene“ Beratung auch tatsächlich geboten wird. Entsprechend abschreckende Erfahrungen in puncto „Ergebnisoffenheit“ wurden in Ländern wie Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich schließlich bereits gemacht.
Buschmann erklärt zudem auf den Einwand, dass die Änderung des Geschlechtseintrags oft zu weiteren medizinischen Eingriffen führe: „Nicht der Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags ist für viele Betroffene der entscheidende Schritt – sondern das soziale Coming-out als trans Person.“ Damit, so sagt er, habe das Gesetz nichts zu tun, und im übrigen „glaube“ er auch nicht, „dass man die Gleichung aufstellen kann, aus einer Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt folgten zwangsläufig medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung.“ Nun hat erstens niemand von Zwangläufigkeit gesprochen, sondern von Häufigkeit; zweitens ist es absurd zu behaupten, die Änderung des Geschlechtseintrags sei nicht Teil des sozialen Coming-out; drittens hat das Gesetz damit sehr wohl etwas zu tun, und zwar schon im Vorfeld, angesichts der empfohlenen „Beratungen“; und viertens sollte Buschmann sich, bevor er anderen vorwirft, „sich die komplexen, schwierigen seelischen Prozesse, die in transidenten Menschen vorgehen, zu einfach“ vorzustellen, mit der Studienlage vertraut machen, statt seinen Glauben zu bekunden.
Private Saunen und staatliche Gefängnisse: Buschmanns unzureichender Schutz von Frauenrechten
Immerhin macht Buschmann zumindest beim Frauenschutz ein kleines Zugeständnis. Die „Betreiberin einer Frauensauna“ solle auch künftig bei ihren Einlassregeln „an die äußere Erscheinung eines Menschen“ anknüpfen können. Im Klartext: Sie kann Männer ausschließen, auch wenn diese amtlich als „weiblich“ geführt werden. Dafür wurde Buschmann von den üblichen Verdächtigen bereits als „transphob“ verschrien, denn Penisträger aus Frauensaunen auszuschließen ist für eben diese Penisträger, vulgo Männer, der Gipfel patriarchaler Unterdrückung.
Allerdings sagt Buschmann auch, das Gesetz betreffe in erster Linie „das Verhältnis zwischen Bürger und Staat“, welcher zumindest „in behördlichen Schreiben“ „die geschlechtliche Identität, die ein Mensch für sich gewählt hat, respektieren und akzeptieren“ müsse. Ganz abgesehen davon, dass die Anreden „Herr“ und „Frau“ sich auf das Geschlecht beziehen, nicht auf die „geschlechtliche Identität“, und der Staat die Selbstwahrnehmung seiner Bürger beim Geschlecht sowenig faktenwidrig bestätigen muss wie bei Größe und Alter, stellt sich die Frage, ob der von Buschmann geforderte staatliche „Respekt“ gegenüber Selbstidentifikationen bedeutet, dass männliche Vergewaltiger sich in ein staatliches Frauengefängnis hineinidentifizieren können sollen. Wenn ja (und so sieht es ja nun aus): Wieviel staatlicher Respekt gegenüber Frauen mag sich wohl darin zeigen?
„Offenbarungsverbot“: Der autoritäre staatliche Zwang des Bürgers zur Lüge
Zudem betrifft das Gesetz sehr wohl auch das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Es zwingt mit dem „Offenbarungsverbot“ den Bürger dazu, über das Geschlecht amtlicherseits faktenwidrig als „weiblich“ eingetragener Männer zu lügen und sie als „Frauen“ zu bezeichnen. Einem vermeintlich „Liberalen“ wie Buschmann sollte das zu denken geben. Denn ein solcher staatlicher Zwang zur Lüge ist, worauf Kritiker wiederholt hingewiesen haben, eine Verletzung der Gewissens- und Meinungsfreiheit wie auch der Menschenwürde. Es ist autoritär, wenn nicht totalitär. Wie schon Orwell wusste, ist Freiheit die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist, auch wenn die Partei meint, es sei fünf. Es ist auch die Freiheit zu sagen, dass der Penisträger mit den Wort „weiblich“ im Pass ein Mann ist, auch wenn die Ampelkoalition angesichts mangelnder Kenntnisse von Biologie und Amtssprache meint, er sei eine „Frau“.
© Uwe Steinhoff 2022