Blutspende – Ampelideologie über Transfusionssicherheit: Lauterbachs Vorstoß, homosexuelle Männer bei der Blutspende nicht zurückzustellen, gefährdet die Gesundheit

Die SPD feiert sich auf Twitter gerade für die Abschaffung des „Blutspendeverbots“ für homosexuelle Männer. Auch die Welt hat diese Formulierung übernommen und Zeit Online und FAZ sprechen in diesem Zusammenhang immerhin noch von der Beendigung der „Diskriminierung Homosexueller“ bei der Blutspende.

Die Bundesärztekammer warnt

Die Bundesärztekammer jedoch teilt diese Begeisterung nicht, wie das Ärzteblatt berichtete. Sie warnt vielmehr „vor Bestrebungen der Politik, die Richtlinienkompetenz von der Bundesärztekammer auf weisungsgebundene Bundesoberbehörden zu verlagern“ und erklärt: „Wenn die politischen Entscheidungsträger bei den Auswahlkriterien für die Blutspende von diesem wissenschaftlichen Stand abweichen wollen, dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen.“ Aus Gründen der Sicherheit der Patienten sei evident, dass nur wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten Grundlage von Richtlinien in der Medizin sein dürften.

Die Zurückstellung Homosexueller bei der Blutspende ist keine Diskriminierung, sondern sachlich begründet

Was besagen die bisherigen Richtlinien aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse? Tatsache ist zunächst einmal, dass es kein Blutspendeverbot für homosexuelle Männer gibt. Vielmehr gibt es Einschränkungen. Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, Blut nur dann spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner hatten. Diese viermonatige Sperre besteht bei allen anderen Personen nur bei häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern.

Hier wird also in der Tat ein Unterschied zwischen Männern, die mit Männern Sex haben, und anderen Menschen gemacht. Darin liegt jedoch keine Diskriminierung. Wie das allgemeine Gleichstellungsgesetz ausdrücklich erklärt, ist eine Ungleichbehandlung zulässig und mithin nicht diskriminierend ist, wenn sie „der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient.“

Das Infektionsrisiko von Männern, die mit Männer schlafen, ist um ein Hundertfaches höher

Dies ist hier der Fall. Dem den aktuellen Wissensstand darstellenden gemeinsamen Papier „Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit lassen sich unter anderem vier Punkte entnehmen: 1.Tests reichen zur Sicherung des Blutes für Transfusionen nicht aus, da diese nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters hinreichend aussagekräftig sind. 2. Daher ist es notwendig, Menschen mit sexuellem Risikoverhalten für eine bestimmte Zeit vom Blutspenden zurückzustellen. 3. Männer, die mit Männern Sex haben, haben ein 100 (hundert!) mal höheres Risiko sich mit HIV anzustecken als heterosexuelle Männer (der Unterschied ist noch höher zu heterosexuellen Frauen und mit anderen Geschlechtskrankheiten verhält es sich ähnlich). 4. Homosexuelle Männer füllen die Formulare, in denen das Risikoverhalten abgefragt wird, häufiger unwahrhaftig aus als Vergleichsgruppen.

Die ersten drei Punkte sind explizite Aussagen des Dokuments, der vierte Punkt lässt sich aus den angegebenen Daten (im Abschnitt 7.2 und 7.3 des Papiers) erschließen. Aus diesen Aussagen kann man nun Folgendes ableiten: Für das Vorliegen eines monogamen oder relativ nicht-promiskuitiven Verhaltens hat man nur das Wort dessen, der das Formular ausfüllt. Punkt 4 zeigt, dass dies nicht unbedingt verlässlich ist. Aber selbst wenn der Befragte nicht bewusst lügt, so kann er sich über die Exklusivität seiner Partnerschaft doch irren, da sein Partner ihn anlügen mag. Angesichts der im Durchschnitt um Größenordnungen höheren Promiskuität homosexueller Männer (welche ja ein wesentlicher Teil der Erklärung für das 100fach größere Ansteckungsrisiko unter Punkt 3 ist), ist in der Tat davon auszugehen, dass solche Irrtümer unter homosexuellen Blutspendewilligen um ein Vielfaches höher ist als bei Vergleichsgruppen. Wenn also erklärt wird, die Zurückstellung homosexueller Männer sei „diskriminierend“ oder „verletze ihre Menschenwürde“, so ist dies angesichts des Sachgrundes zurückzuweisen.

Lauterbachs Aussage, „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, ist somit irreführend, denn mit Männern zu schlafen, die mit Männern schlafen, ist gerade Charakteristikum der homosexuellen Orientierung. Diese lässt sich hier nicht vom Risiko trennen.

Allgemeinwohl und wissenschaftliche Fakten haben Vorrang vor der ideologischen Privilegierung von Minderheiten

Befremdlich ist auch Lauterbachs Aussage: „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.” Für jemanden, der wie Lauterbach doch sonst immer der Wissenschaft folgen will und zumindest bei Corona gar nicht genug zur Vorsicht mahnen kann, ist dies ein befremdlicher Kommentar. Offenbar haben die Autoren des oben genannten gemeinsamen Papiers zu Recht gewarnt. “Die medizinisch-wissenschaftliche Diskussion um die Zulassungskriterien zur Blutspende wird teilweise mit gesellschaftspolitischen Fragen vermischt.” Genau das tut Lauterbach.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es in der Gesellschaft in der Tat weitgehend Konsens ist, Homosexuelle nicht zu diskriminieren. Einen Konsens darüber aber, die Befindlichkeiten einer Minderheit über die Gesundheit der Allgemeinheit zu stellen, mag es in der Ampelkoalition geben, aber nicht in der Gesamtgesellschaft.

© Uwe Steinhoff 2023

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