Herr Dr. Mahr ist und bleibt ein Mann: Wenn deutsche Richter den Kontakt mit der Realität verlieren und Bürger zur Befriedigung der Bedürfnisse sich als „Frauen“ deklarierender Männer zur Lüge zwingen wollen

Herr Dr. Dana (Dominik) Mahr ist vor allem bekannt als obsessiver misogyner Hetzer gegen die Biologin Marie-Luise Vollbrecht und als jemand, der sowohl sein eigenes Geschlecht als auch biologische Tatsachen verkennt. Diese Dinge hängen durchaus zusammen, worauf ich in einer Replik auf einen seiner diese Zusammenhänge wie immer unfreiwillig offenbarenden Artikel hinwies, in welcher ich ihn durchgängig mit den korrekten, das heißt den seinem tatsächlichen Geschlecht entsprechenden Pronomen ansprach. Gegen seinen Versuch, dies gerichtlich zu unterbinden, also mich zur Lüge zu zwingen, damit seine psychischen Bedürfnisse befriedigt werden, habe ich mit einer negativen Feststellungsklage reagiert. Diese wurde nun von der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch die Richter Uhlhorn, Brock und Roloff abgewiesen.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung und die Doppelmoral der Justiz

Um zu verstehen, wie hanebüchen und orwellianisch dieses Urteil ist, sei an den Hintergrund der Auseinandersetzung erinnert. Frau Vollbrecht hatte gemeinsam mit vier Mitautoren, darunter auch ich, in der Welt einen Artikel veröffentlicht, welcher mit der Unterstützung von mittlerweile über 300 Wissenschaftlern die kindeswohlgefährdende Falschberichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Geschlechterbiologie und dem Transgenderthema kritisierte. Wenig später wurde ein Vortrag von Frau Vollbrecht an der Humboldt-Universität auf Druck von transgenderideologischen Aktivisten gecancelt. Dies sorgte auch international für erhebliche Aufmerksamkeit. Es kam zu Scharmützeln vor Gericht und auf Twitter, wo Frau Vollbrecht unter anderem erklärte, dass der beständige Versuch von Transgenderideologen, Transpersonen als Opfer des Nationalsozialismus darzustellen, die wahren Opfer verhöhne. Daraufhin tweetete Mahr: „Ich habe noch nie einen Hashtag zum trenden vorgeschlagen. Aber #MarieLeugnetNSVerbrechen“.

Frau Vollbrecht wehrte sich gerichtlich gegen diesen Hashtag. Das Kölner Oberlandesgericht (dessen Urteil mir vorliegt) jedoch erlaubte seine Verbreitung durch Transgenderideologen. Allerdings keineswegs, wie diese international logen, weil es festgestellt hätte, dass „Transpersonen“ tatsächlich systematisch verfolgt worden wären, sondern weil es Transgenderideologen quasi eine Privatsprache zubilligte. Diese wollen nämlich dem Gericht zufolge „die Deutungshoheit über den Begriff der ‚NS-Verbrechen‘“ erlangen und „den allgemeinen Sprachgebrauch insofern ändern“, nämlich zugunsten einer „faktischen Aufhebung einer Unterscheidung zwischen einer … Verfolgung von Trans-Personen (als solchen) durch Nationalsozialisten und den ‚NS-Verbrechen‘ nach dem bisherigen Sprachverständnis …“ Und so kommt das Gericht zu dem die diffamatorischen Absichten der Transgenderideologen fröhlich ignorierenden Schluss, „dass in der von der Verfügungsklägerin beanstandeten Äußerung bei richtiger Würdigung eben gerade nicht behauptet worden ist, die Verfügungsklägerin sei eine ‚klassische‘ Holocaust-Leugnerin.” War alles gar nicht so gemeint, meint das Gericht. Die wollten nur spielen.

In der Zusammenschau mit dem mich betreffenden Urteil ergibt sich also folgendes Bild: Auf der einen Seite erlaubt die deutsche Justiz es Männern in Kleidern, über eine junge Frau (auf deren Gefühle wird natürlich keine Rücksicht genommen) diffamatorische Lügen zu verbreiten und sich dann heuchlerisch damit herauszureden, dass es transgendersprachlich verstanden ja gar keine Lügen gewesen seien (heuchlerisch, weil man zur Erzielung des diffamatorischen Zwecks ja darauf vertraute, dass Leser den Hashtag in der öffentlichen Sprache lesen würden). Auf der andere Seite aber verbietet es dieselbe Justiz Personen, über Männer in Kleidern in der öffentlichen deutschen Sprache die Wahrheit zu sagen, da diese Männer dadurch in ihren nun ach so fragilen Gefühlen verletzt werden könnten. Man nennt so etwas Doppelmoral. Zudem hat Mahr über mich Lügen verbreitet. Die Richter sprechen mir aber das Recht zum Gegenschlag ab – selbst wenn dieser mit der Wahrheit erfolgt. Man nennt so etwas Rechtsbeugung. Die deutsche Justiz diskriminiert hier also zugunsten der Gefühle einer verlogenen Minderheit gegen die sich der öffentlichen Sprache bedienenden und auf der Wahrheit bestehenden Mehrheit. Rechtsstaat geht anders.

Das Bielefelder Gericht: Unfähig, „Frau“ zu definieren, dekretiert aber, Mahr sei eine

Schauen wir uns nun das Urteil des Bielefelder Gerichts genauer an. Die Richter erklären:

Die Bezeichnung einer Frau als Mann und die Verwendung des männlichen Geschlechts bzw. Pronomens in Bezug auf eine Frau stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf ihre Menschenwürde dar.

Das gilt dann freilich auch umgekehrt, und doch bezeichnen die Richter Mahr, einen Mann, durchgängig als Frau und beziehen sich mit weiblichen Pronomen auf ihn. Sie begehen damit ihren eigenen Einlassungen zufolge einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und greifen Herrn Mahrs Menschwürde an.

Doch die Richter mögen entgegnen, dass Herr Mahr tatsächlich eine Frau sei. Für eine solche Entgegnung haben sie in ihrem auch ansonsten an Argumenten armen Urteil jedoch keinerlei Grundlage. Während nämlich meine Seite in ihrer Klageschrift den Begriff „Frau“ unter Bezugnahme auf den Duden definierte, zeigen sich sowohl die Richter als auch Mahr zur Angabe einer Definition außerstande – was typisch für Transgenderideologen ist. Mahr und die Richter wissen also nicht, wovon sie reden, wenn sie von „Frauen“ reden. Sie können buchstäblich Männlein nicht von Weiblein unterscheiden.

Die richterliche Lüge, Mahr gelte „vor dem Gesetz als Frau“

Diese Inkompetenz zeigt sich auch, wenn die Richter erklären, dass „die Beklagte … vor dem Gesetz als Frau gilt.“ Erstens folgt daraus, dass Mahr in seiner nun nachträglich vom deutschen Staat manipulierten Geburtsurkunde das Wort „weiblich“ stehen hat, mitnichten, dass er vor dem Gesetz auch als weiblich gilt. Seinen leiblichen Kindern ist bzw. wäre er nämlich dem Gesetz nach noch immer ein Vater, keine Mutter, worauf wir das Gericht auch hinwiesen. Solch juristischen Details sind diesem aber offenbar egal.

Zweitens steht in besagter manipulierter Urkunde eben nur „weiblich“, nicht „Frau“. Vielleicht meinen die Richter ja, daraus folge, dass er eine Frau sei. Aber wieso folgt das? Vielleicht weil die deutsche Sprache Frauen als erwachsene Personen weiblichen Geschlechts fasst? Nun definiert der Duden aber im Einklang mit der deutschen Sprache das weibliche Geschlecht keineswegs als jenes, das das Wort „weiblich“ in der Geburtsurkunde eingetragen hat (dann wären zum Beispiel Hennen nicht weiblich), sondern vielmehr als jenes, „das Eizellen bildet, aus denen sich nach Befruchtung Nachwuchs entwickeln kann.“[1] Zu dem gehört Mahr aber nicht, sondern zu dem anderen, dem, welches auf die Produktion von Spermazellen ausgerichtet ist. Man nennt es männlich.

Die Probleme der Richter mit Logik und Linguistik

Drittens: Als was gilt Mahr denn, wenn er „vor dem Gesetz als Frau gilt“? Was ist nach Auffassung des Gesetzes und der Bielefelder Richter eine Frau, wie ist der Begriff „Frau“ definiert? Es gibt hier logisch nur zwei Möglichkeiten. Entweder meint das Gesetz „Frau“ in Sinne des Dudens oder es meint „Frau“ nicht im Sinne des Dudens.

Wenn es Frau im Sinne des Dudens meint, also als erwachsene Person weiblichen Geschlechts, dann lügen das Gesetz, der Staat und die Richter, wenn sie Mahr als „Frau“ bezeichnen, denn, wie gesagt, zum Geschlecht, das Eizellen bildet, gehört er nicht. Und wenn Mahr sich in diesem Sinne für eine Frau hält, dann leidet er unter einer fundamentalen Selbstverkennung. In einer liberalen Demokratie sind Bürger aber weder verpflichtet, die Lügen des Staates und seiner Richter nachzuplappern, noch die Fehleinschätzungen oder Wahnvorstellungen anderer Personen zu validieren. Bürger zu solchen Lügen zu zwingen ist vielmehr totalitär und erinnert an die berühmte Szene in George Orwells dystopischem Roman 1984, in welcher der Parteischerge O’Brien sein Opfer Winston dazu zwingen will „anzuerkennen“, dass zwei plus zwei fünf ist. Vielleicht sollten deutsche Richter, auch in Bielefeld, es unterlassen, das Wort „Menschenwürde“ salbungsvoll im Munde zu führen, derweil sie diese angreifen.

Die zweite logische Möglichkeit ist, dass „das Gesetz“ die Worte „Frau“ (und „Mann“) nicht im Sinne des Dudens meint. Da ich diese Begriffe aber sehr wohl im Sinne des Dudens gebrauche, würde daraus folgen, dass die von mir getätigte Aussage „Mahr ist ein Mann“ der vermeintlichen Aussage des Gesetzes „Mahr ist eine Frau“ gar nicht widerspricht. Und tatsächlich weiß Mahr, dass ich den Ausdruck in genau diesem Dudensinne gebrauche, denn er nennt mich ja selbst den „Duden dude“, und auch darauf wiesen wir das Gericht hin. Also worüber regen er und das Gericht sich dann auf? Oder glauben beide doch, er sei tatsächlich eine Frau im Sinne des Dudens? Wie gesagt, dann litten beide unter Realitätsverlust.

Die Lüge der Richter, ich bezeichne eine Frau als Mann

Da die Richter ebenso wie Mahr wissen, dass ich den Begriff „Frau“ im Sinne des Dudens verwende, ist ihre besagte Unterstellung, dass ich eine Frau als einen Mann bezeichne, zumindest falsch, wahrscheinlich aber eine bewusste Lüge. Die Richter selbst mögen Transgenderideologisch sprechen, aber sie wissen sehr wohl, dass ich Deutsch spreche und mich auf den Duden berufe. Sie können also nicht wahrheitsgemäß sagen, ich habe eine Frau als einen Mann bezeichnet, sondern bestenfalls, ich habe einen Menschen, der „vor dem Gesetz als ‚Frau‘ gilt“, als jemanden bezeichnet, der vor der Dudendefinition als Mann gilt. Und das tut er. Dies ist entgegen der diesbezüglichen skurrilen Verrenkungen des Gerichts also durchaus keine „Meinungsäußerung“, sondern eine korrekte Tatsachenbehauptung.

Dafür, dass die Richter bewusst lügen, spricht auch, dass sie erklären:

Soweit der Kläger ins Feld führt, dass der allgemeine Sprachgebrauch heranzuziehen sei in dem Sinne, dass ein biologischer Mann ein Mann sei, ist dem entgegen zu halten, dass der allgemeine Sprachgebrauch eine Transfrau nicht als Mann bezeichnet.

Die meisten Menschen kennen sich mit den bizarren Begriffskonstruktionen der Transgenderideologie nicht aus. Diese werden daher den Begriff „Transfrau“ in der Tat so verstehen, als sei dort von Frauen ebenso die Rede wie beim Begriff „Geschäftsfrau“. Sie werden also annehmen, dass tatsächlich von Frauen im Sinne der deutschen Sprache die Rede ist. Darauf, dass Männer im normalsprachlichen, in Dudensinne gemeint sein könnten, werden sie nicht kommen. Und von daher werden sie den Begriff „Transfrau“ auch gewiss nicht auf Männer wie Mahr anwenden. Jene hingegen, die sehr wohl wissen, dass Transgenderideologen mit „Transfrau“ sich transidentifizierende Männer meinen, werden, wenn sie dieser Ideologie wie die überwältigende Mehrheit der Deutschen nicht selbst folgen, „Transfrauen“ selbstverständlich als Männer bezeichnen.

Im übrigen wird der allgemeine Sprachgebrauch im Duden festgehalten, welchen die Richter schlicht ignorieren. Diesem zufolge ist Mahr, „Transfrau“ hin oder her, keine Frau, sondern ein Mann, also eine erwachsene Person männlichen Geschlechts, da er nun einmal dem Geschlecht angehört, dass „bewegliche Keimzellen bildet und Eizellen befruchten kann“. Ich hatte für meine wahrheitsgemäße Aussage also einen Beleg, die Richter für ihre Lüge naturgemäß keinen.

„Transfrauen“ sind Männer

Übrigens folgt logisch aus dem Umstand, dass Mahr ein „Transfrau“ im transgenderideologischen Sinne ist (ich benutze auch hier selbstverständlich den korrekten Artikel), dass er männlichen Geschlechts ist. Indem sie ihn transgenderideologisch „Transfrau“ nennen, impliziert das Gericht also selbst, dass er ein Mann ist – jedenfalls solange es Deutsch spricht, wovon freilich bei diesem Gericht nicht auszugehen ist. Denn wie das Bundesverfassungsgericht feststellt, „ist das Wesentliche am Transsexualismus die vollständige psychische Identifikation mit dem anderen, d.h. dem eigenen Körper widersprechenden Geschlecht.“ Dem Duden und dem deutschen Sprachgebrauch zufolge wird das Geschlecht aber unter Bezugnahme auf Biologie und Keimzellen, nicht Selbstidentifikationen oder amtliche Einträge definiert. Somit kann eine Frau, die sich „als Frau identifiziert“, nicht trans sein. Umgekehrt ist eine „Transperson“, die sich als Frau identifiziert, notwendigerweise ein Mann. Entgegen der Lüge der Richter ist dem deutschen Sprachgebrauch zufolge also ein „Transfrau“ ein Mann.

Keine Bestenauswahl bei der Besetzung von Richterposten und die parteipolitische Abkopplung vom Volk

Im übrigen sollten die Richter von dem speziellen Sprachgebrauch in dem links-grünen Milieu, in dem sie sich offenbar bewegen und welchem sie vermutlich ihre Posten verdanken und sich gefällig zeigen wollen – an „Bestenauswahl“ wird es, nach allem, was wir über Richterbesetzungen in NRW wissen, nicht gelegen haben – nicht auf den allgemeinen Sprachgebrauch schließen. Es mag schon sein, dass aufgrund mangelnder Logikkenntnisse zu zirkulärem Gefasel neigende Grünenanhänger meinen, „Eine Frau ist, wer sich als Frau identifiziert“. Aber wenn die Richter glauben, dass die allgemeine deutsche Bevölkerung einen „Transfrau“ wie Markus Ganserer, der sich im Bundestag in Outfits präsentiert, welche sich weniger für einen Repräsentanten des deutschen Volkes denn für einen autogynophiler Männer eignet, allen Ernstes als Frau betrachtet, dann lassen sie den Sprachgebrauch des deutschen Volkes, in dessen Namen sie diesem widersprechen, ebenso hinter sich wie die Realität.

Aber, wie gesagt, ich vermute, dass den Richtern dies durchaus klar ist und sie absichtlich aus parteipolitischer Anbiederung lügen. Ein weiterer Beleg hierfür ist, dass die Richter fröhlich erklären, dass Mahr „als Transfrau zu einer Minderheit gehört, welche sich in der Gesellschaft ohnehin in einem nicht unerheblichen Maße Kritik und Anfeindungen ausgesetzt sieht.“ Tatsächlich aber werden „Transfrauen“ in allen mögliche Medien permanent als „brav and stunning“ gefeiert, es wird ihnen ermöglicht, affige Stereotypen von Weiblichkeit zu präsentieren und dafür auch noch gelobt zu werden, und es wird ihnen erlaubt, in Frauensport und geschützte Frauenräume vorzudringen und Frauen in den mixed martial arts grienend zusammenzuschlagen, weil sie trotz Penis und Testosteron ja angeblich auch Frauen sind – noch dazu die besseren, versteht sich.

„Transfrauen“ treten weniger als Opfer denn als Täter von Gewaltverbrechen in Erscheinung

Insoweit freilich einige „Transfrauen“ für dieses ihr Verhalten als misogyne opportunistische Kerle kritisiert und angefeindet werden, haben sie das verdient und können sich nicht darüber beschweren. In dem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass, wie ich andernorts mit einschlägigen Belegen ausführte, es keinerlei kriminalstatistische Evidenzen dafür gibt, dass „Transfrauen“ in westlichen Gesellschaften überdurchschnittlich häufig Opfer von Verbrechen werden – aber sehr wohl dafür, dass sie überdurchschnittlich als Täter in Erscheinung treten, und zwar nicht nur im Vergleich zur weiblichen Bevölkerung und zur Gesamtbevölkerung, sondern sogar im Vergleich zu männlichen Bevölkerung. Sie treten also insbesondere nicht nur häufiger denn Frauen als Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder in Erscheinung, sondern auch häufiger als normale Männer. Dies bestätigt nur ein weiteres Mal, dass sie weder Frauen noch normale Männer sind. Vielleicht sollten die Richter also etwas weniger Sympathie für „misgenderte“, also korrekt gesexte „Transfrauen“ zeigen und etwas mehr für von „Transfrauen“ vergewaltigte Frauen und Kinder. Urteile wie das der Richter werden es aber transidentifizierenden männlichen Vergewaltigern erleichtern, in Frauen- und Kinderräume vorzudringen. Und vermutlich würden diese Richter es einer von einem sich als „Frau“ transidentifizierenden Mann vergewaltigten tatsächlichen Frau aufnötigen, nur ja nicht ihren Vergewaltiger zu „misgendern“ und es zudem für eine gute Idee halten, solche männlichen Verbrecher auch noch der weiblichen Kriminalstatistik zuzuschlagen, wie das in England schon geschehen ist, „adding insult to injury“, wie es auf Englisch heißt. Diese Richter haben es gerade nötig, von „Menschenwürde“ zu reden.

Die Verwechslung der Richter von Identität und Identifikation sowie von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung

Verlogenheit sowie Unfähigkeit zu logischer Argumentation stellen die Richter auch mit folgenden Auslassungen unter Beweis:

Dass die Bezeichnung als Mann bzw. die Anrede mit dem männlichen Pronomen Ausdruck einer Meinungsäußerung ist, ergibt sich auch daraus, dass dem Kläger … durchaus bewusst ist, dass sich die Beklagte als Frau versteht und ihr Geschlecht dementsprechend gewählt hat. … [D]em verständigen Leser wird bei der Lektüre des Artikels klar, dass der Kläger der Menschheit und damit der Beklagten die Wahl der Geschlechteridentität absprechen möchte, und zwar unabhängig davon, ob eine Person eine Namens- und Personenstandsänderung vorgenommen hat oder nicht. So verweist der Kläger in seinem Artikel ebenfalls darauf, dass das in der Politik diskutierte Selbstbestimmungsgesetz Menschen in Verletzung ihrer Menschenrechte dazu zwinge, die biologische Geschlechtlichkeit zu ignorieren. Der Kläger bringt damit unmissverständlich zum Ausdruck, dass er auch mit der geltenden Gesetzlage nach dem TSG zur Möglichkeit einer Personenstandsänderung nicht konformgehe. Dies stellt jedoch eine Äußerung dar, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist. Da die Bezeichnung der Beklagten als Mann bzw. mit dem männlichen Pronomen in diesem Zusammenhang gefallen ist, stellt diese Bezeichnung insgesamt einen Ausdruck der Stellungnahme und des Dafürhaltens dar und damit eine Meinungsäußerung.

Ich glaube, dass dem verständigen Leser beim Lesen solcher Einlassungen klar wird, dass die Richter sich selbst zwar als verständige Leser identifizieren mögen, dies aber durchaus nicht sind. Ich bestätige hiermit also, dass sie sich identifizieren, als was sie sich identifizieren, ich bestreite aber, dass sie sind, als was sie sich identifizieren. So geht es mir auch mit Mahr. Er identifiziert sich als jemand, der viel Ahnung von Geschlechterbiologie hat, mehr als die Evolutionsbiologin und Medizinnobelpreisträgerin Prof. Christiane Nüsslein-Volhard. Da irrt er sich aber. Auch identifiziert er sich als Frau – darauf habe ich in meinem Artikel ausdrücklich hingewiesen, und die Richter zitieren mich sogar dementsprechend – aber er ist es nicht. Dass ich Mahr also „die Wahl der Geschlechteridentität absprechen möchte“, ist eine niederträchtige Lüge der Richter. Mahr kann sich von mir aus als Waschbär, Jesus oder Frau identifizieren. Dieses Recht hat er. Und derweil ich anerkenne, dass er sich als Frau „identifiziert“, also insofern seine „Geschlechtsidentität“ anerkenne, streite ich wahrheitsgemäß ab, dass er eine Frau ist. Zwischen Identifikation und Identität gibt es einen Unterschied, auch wenn sich das unter Männern in Kleidern und Ideologen in Roben noch nicht herumgesprochen haben mag.

Mithin ist es auch Unfug, wenn die Richter erklären, Mahr habe sein „Geschlecht dementsprechend gewählt.“ Man kann sein Geschlecht nicht wählen (die Richter haben im Biologieunterricht offenbar nicht aufgepasst). Genauso wenig wie seine Spezies. Das Recht es zu tun, spreche ich aber niemandem ab. Ich bin Liberaler. Wenn Mahr sich in einen Waschbär oder in eine Frau verwandeln kann und das möchte, dann soll er es gern tun. Er kann es nur einfach nicht, schon gar nicht durch Sprechakte wie „Ich bin ein Waschbär“ oder „Ich identifiziere mich als Frau.“ Sprechakten gehen solche magische Qualitäten ab. Amtlichen Einträgen auch. Wenn der deutsche Staat unter seiner grenzdebilen links-grünen Führung sich entscheiden sollte, Leuten den Spezieseintrag „Waschbär“ zur Verfügung zu stellen, würde dieser Eintrag die entsprechenden männlichen Bundesbürger genauso wenig zu Waschbären machen, wie sie der Eintrag „weiblich“ zu Frauen macht. Wir leben in der Realität, nicht auf Hogwarts. Auch das scheinen die Bielefelder Richter nicht begriffen zu haben.

Nochmals zur rechtsbeugerischen Umdeutung einer Tatsachenbehauptung in „Dafürhalten“

Verlogen und widersprüchlich ist auch das Gerede der Richter vom Dafürhalten. Wie sie schließlich selbst ganz richtig feststellen:

Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind, handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist.

Dem fügen sie dann aber hinzu:

Die Bezeichnung der Beklagten als Mann stellt jedoch keine vermeintlich wertfreie Feststellung des Geschlechtes der Beklagten dar und damit keine Tatsachenbehauptung. Vielmehr ist sie Ausdruck eines Dafürhaltens des Klägers dahingehend, dass ein Geschlecht ausschließlich nach der Biologie im Sinne von angeborenen Geschlechtsmerkmalen und der körperlichen Ausgestaltung eines Menschen zu bestimmen ist.

Was für ein Unsinn. Ich habe mich in meinem Artikel ersichtlich der deutschen Sprache bedient. Nochmals, im Deutschen ist eine Frau eine erwachsene Person weiblichen Geschlechts. Dies ist kein Dafürhalten, sondern mit Mitteln des Beweises, in diesem Fall mit Bezug auf den Duden, belegbar. Das weibliche Geschlecht ist in der deutschen Sprache das Geschlecht, das große Eizellen produziert. Auch dies ist mit Hinblick auf den Duden belegbar. Mahr gehört diesem Geschlecht nicht an. Das ist ebenfalls belegbar. Zum einen durch sein Profilfoto, auf das ich hingewiesen habe (gemeinsam mit den meisten über drei Monate alten Menschen, aber offenbar anders als die Richter, bin ich nämlich sehr gut darin, Männlein auch visuell von Weiblein zu unterscheiden). Zum anderen ist Mahr meines Wissens aber auch leiblicher Vater eines Kindes, und selbst wenn dies nicht zutrifft, so redet er selbst von seiner „femininity, which for more than thirty years … was not based on physical being but rather on an inarticulate inner experience.“ In der Tat, seine „inneren“ und, wenig überraschend, „unartikulierten“ Erfahrungen haben mit der biologischen Realität nichts zu tun. „Femininity“ – worunter Mahr sich womöglich eine Präferenz für rosa Pantoffeln vorstellt – ist nicht gleich femaleness. Des Weiteren erklärt er: „I cannot comprehend the full physical experience of being a woman, whether in terms of menstrual cycles, pregnancy, sexuality, or certain forms of social recognition.“ Dies liegt daran, dass er nicht weiblich und mithin keine Frau ist.

Wenn sich also jemand im wertenden Dafürhalten ergeht, dann sind es die Bielefelder Richter, die offenbar entschlossen sind, ihren eigenen Werturteilen an den Tatsachen vorbei Geltung zu verschaffen. Wie gesagt, man nennt das Rechtsbeugung.

Für die Richter zählen die Gefühle sich als „Frauen“ deklarierender Männer, nicht aber die von Personen, die sich nicht zum Mittel der Validierung der gestörten Selbstwahrnehmung solcher Männer erniedrigen lassen wollen

Von bemerkenswerter Heuchelei zeugt auch die folgende Aussage:

Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, dass es seine Gefühle verletzen würde, wenn er die Beklagte entgegen seiner Meinung als Frau bezeichnen müsste. Unabhängig davon, dass der Kammer bereits nicht klar ist, ob er dies ernsthaft behaupten möchte, bleibt es ihm natürlich unbenommen, die Beklagte wertneutral als „Person“ oder „Mensch“ anzusprechen.

Wieder lügen die Richter unverfroren. Denn erstens meinen sie ja, ich schulde Mahr die Anrede mit weiblichen Pronomen. Ich nehme an, das würde selbst dann gelten, wenn ich „Mensch“ sagte. Mit der Benutzung solcher Pronomen würde ich also wahrheitswidrig implizieren, er sei ein Frau. Und die Richter halten es für zulässig, mich zu dieser Benutzung von Pronomen zu zwingen.

Zweitens stelle ich in meinem Artikel fest, dass es zwischen Mahrs Verkennung seines eigenen Geschlechts und seiner Verkennung der Geschlechterbiologie einen Zusammenhang gibt. Dazu muss ich mich aber über sein Geschlecht äußern. Die Richter verlangen aber de facto, dass ich lüge, sobald ich von seinem Geschlecht rede, und somit diesen Zusammenhang nicht mehr herstellen kann. Wenn dies kein vollkommen unzulässiger Eingriff in meine Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ist, was dann?

Drittens habe ich selbstverständlich ernsthaft behauptet, sowohl in der Klageschrift als auch im Text, dass hier auch meine Gefühle auf dem Spiel stehen. Übrigens hat die weltbekannte Schriftstellerin J. K. Rowling kürzlich erklärt (aber ich nehme an, in Bielefeld kommen nicht alle Nachrichten an), dass sie eher ins Gefängnis gehe, bevor sie einen „Transfrau“ eine Frau nennt. Sie findet solchen Zwang, als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung sich „Frauen“ nennender Männer missbraucht zu werden, offenbar ebenfalls erniedrigend. Viele Feministinnen sehen das ebenso. Im Falle von autogynophilen Männern, wie ich in einer philosophischen Fachzeitschrift argumentierte, liefe solcher Zwang sogar auf sexuelle Nötigung hinaus, und ein Gericht, dass dem autogynophilen Mann mit staatlichen Zwangsmitteln unterstützte, würde sich der Beihilfe zur sexuellen Nötigung schuldig machen. Beihilfe zur erzwungen Befriedung einer falschen Selbstwahrnehmung ist aber offensichtlich auch schon schlimm genug. Von daher sollten die Richter sich ihr affektiertes „Wir wissen gar nicht, ob der das ernst meint“ besser sparen. Zumal sie selbst die folgende Passage aus meinem Text ja teilweise zitieren:

Durchgesetzt werden müsste vielmehr eine Politik, die Menschen in Verletzung ihrer Menschenrechte auf Rede- und Gewissensfreiheit dazu zwingt, diese Fakten und somit die Realität vor ihren Augen zu ignorieren und sich zu Instrumenten der Bestätigung der Selbstwahrnehmung anderer degradieren zu lassen. Genau eine solche Politik sieht das von Mahr unterstützte Selbstbestimmungsgesetz vor.

Und genau diese unterstützen auch die grün-linker Ideologie willfährigen Richter. Sie fließen über vor Mitleid gegenüber den gekränkten Gefühlen eines Mannes, der zwar entgegen seiner Selbstwahrnehmung aber doch ganz nach den Regeln der deutschen Sprache wahrheitsgemäß als Mann bezeichnet wird. Doch sie heucheln unverdrossen den Verdacht der Unernsthaftigkeit, wenn ein realitätsbewusster Mann es für erniedrigend erklärt, zur Befriedigung der psychischen Bedürfnisse eines in seiner Selbstwahrnehmung gestörten Mannes in Kleidern zur Lüge über dessen Geschlecht gezwungen zu werden. Wie dumm, frage ich, kann man sich als deutscher Richter eigentlich stellen – oder auch sein? Denn was ist wohl – ganz ernsthaft – schlimmer: Die Gefühle einer Person dadurch zu verletzen, dass man die Wahrheit über sie sagt, oder ihre Gefühle dadurch zu verletzten, dass man von ihr verlangt, gefälligst ihre Meinungs- und Gewissensfreiheit lügenderweise zur Bestätigung der Selbstwahrnehmung sich als Frauen inszenierender Männer zu opfern? Die Antwort liegt für jeden tatsächlich verständigen Menschen auf der Hand.

Deutsche Richter auf den Spuren von 1984: „Zwei plus zwei ist fünf, und Mahr ist eine Frau, Winston“ – der autoritäre Staat hat immer Recht

Übrigens, vielleicht würden die Richter behaupten – ich würde abermals sagen: lügen –, dass sie mich gar nicht zur Lüge, sondern „nur“ zur Übernahme einer neuen Terminologie zwingen wollen. Dazu fehlt ihnen aber jedwede Kompetenz, denn sie haben sich ja anders als ich und der Duden als unfähig erwiesen, eine Definition von „Frau“ zu liefern. Vages Gerede aber, wie man es diesbezüglich auch beim Bundesverfassungsgericht feststellt, ersetzt keine Definition, also die klare Angabe hinreichender und notwendiger Bedingungen dafür, dass etwas unter einen Begriff fällt. Und nur beiläufig erwähnt sei, dass den Geschlechtseintrag zum Definitionsmerkmal von Weiblichkeit zu erheben, wie den Richtern womöglich vorschwebt, sicherlich unangenehme Konsequenzen für Mahr hätte. Denn wäre eine „Frau“ eine erwachsene Person mit Geschlechtseintrag „weiblich“ in den Dokumenten, dann könnten nicht nur peinlicherweise Flüchtlinge ohne Papiere keine Frauen sein. Sondern Mahr wäre darüber hinaus vor Erhalt des geänderten Geschlechtseintrags aufgrund seiner Identifikation als „Frau“ sowohl wahnhaft als auch schizophren gewesen. Denn dann hätte Mahr sich ja als jemand mit Geschlechtseintrag „weiblich“ identifiziert, obwohl er den gar nicht hatte – er hätte sich also wiederum fehlidentifiziert – und er hätte versucht, einen Geschlechtseintrag zu bekommen, den er bereits zu haben glaubte – was schizophren ist.

Aber es kommt auch gar nicht darauf an, ob die Richter oder sonst jemand eine alternative und transgenderideologische Bedürfnisse befriedigende Definition von „Frau“ anbieten kann. (Der Philosoph Tomas Bogardus hat diese Möglichkeit in zwei Artikeln mit guten Argumenten bestritten). Es kommt vielmehr darauf an, dass ich als an deutschen Debatten auf Deutsch teilnehmender Deutscher mir weder von Männer in Kleidern noch von Sprachdiktatoren in Roben die traditionellen deutschen Begrifflichkeiten zur Beschreibung der Realität verbieten lassen muss.

Denn stellen wir uns O’Briens Vorgehen gegen Winston etwas anders vor. Nehmen wir an, er sagt: „Aber, aber Winston, ich will dich gar nicht zum Lügen zwingen, wenn ich von dir hören will, dass zwei plus zwei fünf ist. Vielmehr hat die Partei die Begrifflichkeiten geändert. Ab jetzt bedeutet ‚zwei‘, wenn das Wort nach einem ‚plus‘ kommt, dasselbe, was früher die ‚drei‘ bedeutete. Also lügst du ja nicht, wenn du jetzt sagst, wie ich das von dir verlange, dass zwei plus zwei fünf ist. Also sag es.“ Und wenn Winston sich weigert, bekommt er einen Stromstoß.

Ist dies weniger totalitär, da O’Brien ja „nur“ die Übernahme einer neuen Begrifflichkeit verlangt? Natürlich nicht. Und es ist auch nicht weniger totalitär, nur weniger brutal, statt mit Stromstößen mit anderen staatlichen Zwangsmitteln zu arbeiten. Winston hat ein Recht an der englischen Sprache gegen den Willen der Partei festzuhalten. Genauso habe ich ein Recht, an der deutschen Sprache festzuhalten. Nicht nur Menschen zum Lügen zu zwingen ist totalitär. Auch Menschen mit Zwang davon abzuhalten, in ihrer überlieferten Sprache die Wahrheit zu sagen, ist es.

Und es ist auch, nochmals, schlicht verlogen, wenn die Bielefelder Richter behaupten, ich würde Mahr das Recht absprechen, sich zu identifizieren, als was er will. Auch den Richtern spreche ich dieses Recht nicht ab. Sie und Mahr können gern gemeinsam vorm Spiegel tanzen, er im Tutut und sie in Roben, und sich als Frau beziehungsweise verständige Richter identifizieren. Sie können sich identifizieren und somit „selbstbestimmen“, wie sie wollen. Dieses Recht haben sie. Sie haben aber kein Recht, mich dazu zu zwingen und fremdzubestimmen, sie zu identifizieren, als was sie wollen. Vielmehr habe ich jedes Recht, ein Menschenrecht, mich meines eigenen Verstandes zu bedienen und sie korrekt zu identifizieren. Und somit identifiziere ich den einen als Mann und die anderen als Widergänger des literarischen Vorbilds O’Brien und der nicht so literarischen Vorbilder anderer Richter der jüngeren deutschen Geschichte: Als Schergen einer totalitären Ideologie, welche den Bürgern ihre Lügen aufzwingt und es ihnen verbietet, die Welt in ihrer eigenen überlieferten Terminologie statt der staatlich approbierten zu beschreiben.

Solche Richter sind für ihr Amt nicht geeignet und eine Schande für die liberale Demokratie. Sie tragen bei zur Delegitimierung des gegenwärtigen deutschen Staates (welche unser geliebter Verfassungsschützer Thomas Haldenwang faktenwidrig freilich nur vom Bürger betrieben sieht). Dasselbe gilt für Parteien, die solche Richter entgegen dem Prinzip der Bestenauswahl, aber dafür mit einem feuchten Auge auf ideologische Linientreue, zu ihrem Amt verholfen haben. Es steht zu hoffen, dass der Einfluss solcher Parteien genauso wie das Bullying durch Männer in Kleidern, in Zukunft zurückgedrängt wird. Tatsächlich zeichnet sich dies national wie auch international bereits ab. Es ist höchste Zeit.


[1] Wenn der Duden erklärt, „weiblich“ meine, „dem Geschlecht angehörend, das Eizellen bildet“, so ist darauf hinzuweisen, dass das weibliche Geschlecht, welches eben Eizellen bildet, nicht aus einem einzigen Individuum besteht. Man kann dem kollektiv Eizellen produzierenden Geschlecht auch angehören, ohne selbst aktuell oder auch nur im Verlaufe seines Lebens Eizellen zu produzieren. Schließlich gibt es nicht nur das Phänomen der Menopause, sondern auch jenes der Funktionsstörung. Anders gesagt, um dem Geschlecht anzugehören, welches Eizellen produziert, muss man nicht tatsächlich Eizellen produzieren, sondern lediglich einen Körper haben, welcher funktional – Biologen interessieren sich sehr für biologische Funktionen – auf deren Produktion hin ausgerichtet ist. Wie ich dies andernorts formulierte: „Die Biologie definiert Geschlecht noch präziser als Entwicklungsrichtung eines Organismus hin auf die Produktion einer bestimmten Art von anisogametischen (ungleichartigen) Keimzellen. … Die Rede von der bloßen ‚Entwicklungsrichtung‘ trägt dem Umstand Rechnung, dass aus verschiedenen Gründen nicht jedes Individuum eines Geschlechts auch tatsächlich die entsprechenden Keimzellen produzieren wird, und die Bezugnahme auf Keimzellen bedeutet, dass Gehirnstrukturen, Verhaltensweisen, sexuelle Orientierung, Aussehen, Hormone und selbst Chromosomensätze der Unterscheidung von weiblichen und männlichen Organismen ausdrücklich nicht zugrunde liegt.“ Frauen sind folglich erwachsene Menschen, deren Körper Entwicklungsschritte zur Produktion von Eizellen aufweisen. Bei Männern sind es Spermien. Sogenannte „Transfrauen“ sind daher keine Frauen.

© Uwe Steinhoff 2024

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