Das Bundesverfassungsgericht und die geschlechtliche Identität: Auf den Leim gegangen

Artikel in Cicero: Magazin für politische Kultur


2 thoughts on “Das Bundesverfassungsgericht und die geschlechtliche Identität: Auf den Leim gegangen

  1. Evolutionär betrachtet, ergibt sich am Ende immer Zweigeschlechtlichkeit. Warum? Nehmen wir eine Spezies, die 10 Geschlechter hat (man kann auch 10.000 nehmen, ist einerlei). Aus diesen 10 (10.000) Geschlechtern wird eines das sein, daß nach Darwin am besten angepasst sein wird im Vergleich aller 10 (10.000) Geschlechter. Und ein anderes der übrigen 9 (9.999) Geschlechter wird mit diesem “besten” Geschlecht am ehesten kompatibel und anpassungsfähiger sein als die übrigen. Im Laufe der Zeit werden folglich genau diese beiden Geschlechter überleben, weil die anderen nicht angepasst genug sind und so entsteht seit Jahr und Tag bei jeder Spezies am Ende Zweigeschlechtlichkeit, es sei denn, die Spezies ist noch ziemlich jung und in diesem Prozess (es gibt Einzeller auf diesem Planeten, die haben tatsächlich 14 Geschlechter und man kann diesen evolutionären Prozess auch bei denen in vitro beobachten).

    Da Evolution nicht innerhalb von Dekaden passiert, sondern von Jahrtausenden, ist es völlig abwegig anzunehmen, die Spezies Mensch _könnte_ überhaupt innerhalb von 2 oder 3 Jahrzehnten ein drittes Geschlecht entwickeln. Bestenfalls könnte man also sagen, wir beobachteten die Entwicklung und Bildung eines dritten Geschlechts aber allein: davon sehen wir genetisch nichts. Ein Z-Chromosom ist als Gonosom nicht bekannt. Es gibt nach wie vor nur Mischungen aus X und Y. Es gibt kein Z. Eine Mischung aus X und Y ist aber seit Millionen Jahren der Normalfall in der Spezies Mensch, aber eine Mischung aus zwei Geschlechtern kann ein Drittes niemals ergeben, denn es ist immer nur eine Mischung aus X und Y. Solang also das BVerfG kein Z-Chromosom erklären kann, erzählt es Müll.

    Und weil es dieses Z-Chromosom nicht erklären bzw. isolieren und darstellen kann, deswegen erzählt das BVerfG so einen Müll. Es geht um Ideologie und sonst nix. Dagegen hilft aber weder eine juristische noch eine biologische Argumentation. Das ist vergebene Liebesmüh. Die Weichen sind gestellt. Wir sehen den Zug nur noch beim Fahren zu. Er wird an die Wand krachen – wir sehen es inzwischen immer häufiger, sei es bei als Frauen verkleideten Männern, die in Damenumkleiden weilen oder sei es – inzhwischen wirklich heftig – beim Boxen einer richtigen Frau gegen eine “Frau”, wo wir am Ende nichts anderes sehen als das Schauspiel, wie ein Mann eine Frau nach allen Regeln der Kunst vermöbelt und zu Brei haut (oder den Schädel bricht). Wir haben so Leute früher als feige Frauenschläger bezeichnet, heute sollen wir sie SportlerINNEN nennen.

    Ich denke mir: bitte, liebe Frauen, wenn es das ist, was ihr wirklich wollt, dann klatscht weiter. Wenn ihr es nicht wollt, werft diese Typen aus dem Sportverein, verjagt sie von der Toilette und verlasst die Frauensauna, die solchen Männern den Zutritt gestatten. Das BVerfG wird euch nicht retten, denn es hat euch ja überhaupt erst zum Abschuss frei gegeben.

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