Selbstbestimmungsgesetz: Von transgenderideologischen Opfernarrativen und der Wahrheit über sich „transidentifizierende“ Täter

Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz macht es schwierig, Männern, die „sich als Frauen identifizieren“, den legalen Zugang zu geschützten Frauenräumen zu verweigern. Zwar steht in dem Entwurf, dass „auch zukünftig Personen nicht lediglich unter Berufung auf ihren Eintrag im Personenstandsregister Zugang zu einer geschlechtsspezifischen Sauna verlangen“ können, aber angesichts der im Entwurf vorhandenen illiberalen Drohung mit Bußgeldern für den Fall, dass jemand den staatlich zur „weiblichen“ Person umgelogenen Mann mit Hinweis auf sein tatsächliches Geschlecht zurückweist und dieses somit „offenbart“, wirken solche Versicherungen ebenso hohl wie feige – der Staat wäscht sich die Hände in Unschuld. Soll der Bademeister es ausbaden – und 10.000 Euro Strafe riskieren.

Zudem sieht die Translobby (zum Teil eingetragen im deutschen Lobbyregister) selbst in diesem kleinen theoretischen aber in der Praxis wohl absichtlich ineffektiven Zugeständnis an weibliche Schamgefühle und Sicherheitsbedürfnisse erwartungs- und erwerbsmäßig – sonst gibt es kein Geld aus staatlichen Pfründen – „Diskriminierung“. Politiker der Geld arbeitender Bürger gern an linke Ideologie propagierende NGOs umverteilenden Ampel bestätigen diesen Opferstatus nur zu gern. So ist die „Antidiskriminierungsbeauftragte“ Ferda Ataman gegen besagtes Zugeständnis, und die Familienministerin Lisa Paus verteidigt von ihr in „Frauen“ umetikettierte Männer, die Einlass in Frauensaunen begehren, mit den Worten: „Dass da nun eine Erzählung verbreitet wird, die suggeriert, sie seien Täter, das finde ich – gelinde gesagt – erstaunlich. Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben.“

Solches „Erstaunen“ können nur Menschen aufbringen, die ihrerseits die Realität ignorieren. Das Ignorieren der Realität ist aber das Fundament der Transgenderideologie. Deren Kern ist schließlich der von Paus mitverkündete absurde Glaubenssatz: „Transfrauen sind Frauen.“

Zugegebenermaßen könnten „Transfrauen“ auch dann noch diskriminiert sein, wenn sie Männer sind (aber schwerlich dadurch, dass man sie von Frauensaunen ausschließt). Ähnliches gilt für „Transmänner“, also Frauen, die „sich als Männer identifizieren“. Doch die „Belege“, die für solche vermeintlichen „Diskriminierungen“ insbesondere von der linken Presse gern angeführt werden, erweisen sich regelmäßig als Propagandalügen oder zumindest dreiste Verdrehungen, bei denen Hintergründe, welche die Opfergeschichte gefährden oder politisch inopportune Täter ans Licht bringen könnten, tunlichst verschwiegen werden.

Linke Propagandalügen über vermeintliche „Diskriminierung“

Ein gutes Beispiel sind entsprechende Berichte des Spiegel. So übertitelte das „Nachrichtenmagazin“ kürzlich einen Bericht mit: „Diskriminierung in Großbritannien: Mädchen- und Jungenschulen dürfen trans Schüler ablehnen.“ Zum Beleg für diese sensationalistische Behauptung wird auf einen englischen Artikel mit einem gleichermaßen irreführenden Titel verwiesen. Doch liest man diesen, stellt man fest, dass Jungenschulen Mädchen ablehnen dürfen und Mädchenschulen Jungen. Richtig ist, dass Mädchenschulen Jungen auch dann ablehnen dürfen, wenn diese sich als Mädchen „identifizieren“. Aber dies ist nicht diskriminierender, als kleine Jungen auch dann vom Schuldirektorium auszuschließen, wenn sie sich als Schuldirektoren identifizieren.

Nur zwei Tage später erschien ein zweiter Bericht, diesmal mit dem Lügentitel: „Republikaner stimmen für Transgender-Verbot im Frauensport.“ In diesem Fall wird die Lüge immerhin bereits durch den darunter stehenden Text selbst offenbart, denn es stellt sich heraus, dass die Republikaner lediglich keine Männer im Frauensport wollen. Dass der Spiegel sich entschieden hat, in den Frauensport via „Transidentifikation“ nichtkonsensuell eindringende opportunistische Männer „Sportlerinnen“ zu nennen, ändert nichts an der Tatsache, dass es Männer sind. Männer vom Frauensport auszuschließen, ist jedoch nicht diskriminierend, sondern fair. Ihnen zu erlauben, ihre körperliche Überlegenheit zu nutzen, um Frauen Medaillen abzujagen, was leider schon zu oft vorgekommen ist, ist hingegen sehr wohl Diskriminierung, nämlich von Frauen. Übrigens setzt diese Erkenntnis sich glücklicherweise bei mehr und mehr Sportverbänden durch.

Das Transsexuellengesetz diskriminiert nicht gegen Transsexuelle, sondern privilegiert sie

Gibt es andere Belege für die vermeintliche Diskriminierung? Oft wird behauptet, das Transsexuellengesetz selbst sei „diskriminierend“, da es die Änderung des Geschlechtseintrages an zwei Gutachten knüpfe und dies angeblich „entwürdigend“ sei. Nun sieht – und auch hierüber lügen Transgenderideologen gern – das Bundesverfassungsgericht dies anders. Zudem diskriminiert das Transsexuellengesetz Transsexuelle nicht nur nicht, es gewährt ihnen vielmehr ganz im Gegenteil ein Privileg, nämlich ihren Geschlechtseintrag ändern zu dürfen. Dieses Privileg ist an Voraussetzungen gebunden, bleibt deshalb aber trotzdem ein solches. Nun könnte man sagen, dass es damit aber „Transmenschen“, die keine Transsexuellen sind, schlechter behandelt. (Transsexualismus ist ein klinisch klar definierter, an objektive Kriterien gebundener Begriff, der Transgenderideologen daher nicht passt. „Transmenschen“ oder auch „trans Menschen“ ist hingegen ein ideologischer Begriff, der offenbar jeden bezeichnen soll, der sich selbst subjektiv als „trans“ „identifiziert“ – und anscheinend auch jeden, den Transgenderideologen als „trans“ identifizieren möchten, einschließlich Jeanne d‘Arc und kleiner Kinder, die sich nicht „geschlechtskonform“ verhalten, worin sich übrigens der reaktionäre Charakter der Transgenderideologie offenbart.) Es behandelt aber alle Menschen, die keine Transsexuellen sind, schlechter, nicht nur „Transmenschen“, die keine Transsexuellen sind. Und dafür, nicht jedem „Transmenschen“ Privilegien gegenüber seinen Mitmenschen zu gewähren, gibt es eben, wie das Bundesverfassungsgericht und Kritiker des „Selbstbestimmungsgesetzes“ übereinstimmend feststellen, gute Gründe.

Subjektive Berichte statt objektiver Fakten

Wieder andere meinen, „Studien“ für die Diskriminierung anführen zu können, so kürzlich ein auch aus anderen Gründen zu beanstandender Zeit Online Artikel. Leider jedoch führt er statt einer Studie einzig den „zweiten LGBTI-Survey“ an. Dabei handelt es sich um eine nicht-repräsentative, selbst-selektive Onlinebefragung. Im amerikanischen Kontext wiederum wird manchmal auf den telefonisch verfahrenden amerikanischen National Crime Survey hingewiesen, der zumindest nicht selbst-selektiv ist. Nichtsdestoweniger liegt auf der Hand, dass bequem am Telefon abgegebene subjektive Berichte im Rahmen der gegenwärtigen Opferolympiade, bei der Fördergelder und sozialer Status davon abhängen, möglichst diskriminiert zu erscheinen, keine verlässlichen Daten über tatsächliche Diskriminierung oder Verbrechen liefern können.

Wie steht es mit harten kriminalstatistischen Fakten statt subjektiver Befindlichkeitsberichte? Ausgerechnet ein Artikel der woker Anbiederung eher unverdächtigen NZZ meinte kürzlich auf diese gestoßen zu sein und erklärt mit Bezug auf die USA, „Transgender-Personen“ würden „übermäßig oft Opfer von Gewaltverbrechen: 38 wurden letztes Jahr umgebracht, 50 im Jahr zuvor.“ Wieso „übermäßig“? Selbst wenn wir die Zahlen 38 und 50 akzeptieren, so verweist der Artikel selbst als Quelle für die Anzahl von „Transgenderpersonen“ auf einen Report, der diese in den USA mit 1,6 Millionen beziffert. Nun lag die Homizidrate der USA in Jahr 2021 bei 0,0069%. 50 von 1,6 Millionen sind aber nur 0.00313%. Somit wurden „Transgender-Personen“ übermäßig selten Opfer von Homiziden, nämlich mehr als zweimal so selten.

Auch für westeuropäische Länder gibt es nicht die Spur eines kriminalstatistischen Belegs dafür, dass „Transmenschen“ häufiger als andere Opfer von Gewalttaten würden. Umgekehrt freilich gibt es eindeutige kriminalstatistische Beweise dafür, dass Angriffe auf sie und andere Mitglieder der „LGBTQ-community“ übermäßig häufig von Tätern mit islamischen Migrationshintergrund begangen werden. Doch diese Täter verschweigt man lieber. Stattdessen machen Transgenderideologen und ihre politischen Fürsprecher für solche Taten Biologinnen verantwortlich, die die simple und übrigens Muslimen schon lange bekannte Wahrheit verkünden, dass es nur zwei Geschlechter gibt und man diese nicht durch Sprechakte ändern kann. Auch hier offenbart sich transgenderideologischer Realitätsverlust und der Wille zur Propaganda.

Eher Täter denn Opfer

Während also „Transmenschen“ in westlichen Industrieländern keineswegs übermäßig Opfer von Gewalt werden (wenn man Brasilien als westliches Industrieland zählen will, so ist es ein Sonderfall aufgrund der hohen Anzahl von Gewaltopfern unter sich prostituierenden „Transfrauen“), belegen Daten umgekehrt, dass sie überproportional häufig als Täter in Erscheinung treten, und zwar insbesondere von Mord, Vergewaltigung und Kinderschändung. So ergab eine Datenerhebung in Kanada, dass fast 45% der inhaftierten „Transfrauen“ (Männer, die sich „als Frauen identifizieren“) Sexualdelikte begangen haben, von diesen wiederum haben 85% Tod oder ernsthafte Schäden verursacht, wobei 58% der Opfer Kinder oder Frauen waren. Der Prozentanteil der für Tötungsdelikte verantwortlichen „Transfrauen“ war doppelt so hoch wie bei anderen Männern.

Auch Daten (von 2018) des britischen Justizministeriums zeigen, dass weit mehr als die Hälfte der sogenannten „Transfrauen“ wegen Sexualdelikten im Gefängnis waren. Dreimal mehr als Männer, die sich nicht „transidentifizierten.“ Eine Erhebung von 2021 in Schottland und Wales ergibt eine weitere Steigerung: Bei inhaftierten „Transfrauen“ handelt es sich 5 mal häufiger als bei anderen Männern um Sexualverbrecher. Und kürzlich informierten auch die Strafvollzugsbehörden von Wisconsin, dass über die Häfte der sich transidentifizierenden Männer Sexuladelikte begangen hatten. Man sollte meinen, dass diese Datenlage ein guter Grund ist, gerade solche Männer aus Frauenräumen fernzuhalten statt sie als „Frauen“ fehlzuetikettieren und ihnen ein „Recht“ auf Zugang zu Frauensaunen anzudichten.

Das abstruse Gerede vom „Misgendern“ und die ungeliebte Wahrheit über Autogynophilie und sexuelle Nötigung

Nicht nur von „Diskriminierung“, sondern von „Gewalt“ reden Transgenderideologen gern, wenn andere Menschen die oft ausgesprochen affektierte Selbstinszenierung insbesondere von „Transfrauen“ („Ich bin die schönste Frau der Welt“) nicht als realitätskonform akkreditieren, sprich sich den Penisträger nicht als Frau verkaufen lassen und entsprechend bei den an der Biologie ausgerichteten sprachlich korrekten Pronomen und Anredeformen bleiben. Sie nennen Orwellianisch „Misgendern“, was in Wahrheit „correct sexing“ ist, das heißt eine im sich im Sprachgebrauch spiegelnde adäquate Geschlechtserkennung.

Aber natürlich tötet korrektes Deutsch nicht und führt auch nicht zu „psychischen Schäden“, während umgekehrt inkorrektes Deutsch, Binnen-I und Gendersterne zumindest den letzten Nerv töten. Zuzugeben ist freilich, dass jemandes Selbstwahrnehmung zu widersprechen dessen Gefühle verletzen mag. Aber dies ist kein hinreichender Grund, Trump als „besten Präsidenten aller Zeiten“ oder einen sich „transidentifizierenden“ Mann als „Frau“ anzuerkennen. Im übrigen haben nicht nur „Transmenschen“ Gefühle. Und was ist wohl moralisch anstößiger: Die Gefühle einer Person dadurch zu verletzen, dass man die Wahrheit über sie sagt, oder ihre Gefühle dadurch zu verletzten, dass man von ihr verlangt, gefälligst ihre Meinungs- und Gewissensfreiheit lügenderweise zur Bestätigung der Selbstwahrnehmung sich als Frauen inszenierender Männer zu opfern? Die Antwort liegt auf der Hand.

In diesem Zusammenhang ist auch eine bei der „Transgenderbewegung“ überaus unbeliebte Wahrheit relevant (zu dessen Unterdrückung der Sexualwissenschaftler J. Michael Bailey Ziel einer letztlich erfolglosen transgenderideologischen Hetzkampagne wurde): Die Forschung teilt männliche Transsexuelle in homosexuelle und heterosexuelle Transsexuelle auf. Die letzteren sind häufig autogynophil, das heißt, sie werden von dem Gedanken ihrer selbst als Frau sexuell erregt. Sie entsprechen somit am allerwenigsten der transgenderideologischen tränenreichen Mär vom „im Körper eines Mannes gefangenen Frau“, sondern sind eher, wie der markante Titel des Buches eines Sexualforschers und bekennenden Autogynophilen lautet, „Männer gefangen in den Körpern von Männern“.

In dem Buch erfährt man von einer ganz besonderen Motivation dafür, warum einige unter ihnen von der Möglichkeit eines neuen Ausweises so angetan sind. So gab eine männliche Person zu, „von dem Vorhandensein eines weiblichen Namens und einer weiblichen Geschlechtsbezeichnung in den Ausweisdokumenten sexuell erregt zu werden“. Ebenso erfährt man, warum viele von ihnen unbedingt in Frauenräume möchten: Sie werden „sexuell erregt von der Idee, mit anderen Frauen in einem Sportstudio oder einer Umkleidekabine zu sein und zu fühlen, als würden sie wirklich dorthin gehören oder es verdienen, dort zu sein.“ Solche Fantasien erklären auch die im Internet kursierenden Videos von sich in Frauenräumen beim Masturbieren filmenden Männern in Kleidern oder Dessous.

Um dies klar zu sagen: Autogynophilie ist sicherlich eine sogenannte Paraphilie (einst Perversion genannt), aber nicht „unmoralisch“. Männer dürfen so autogynophil sein, wie sie wollen. Privat. Ein Anrecht darauf, Frauensauen aufzusuchen, um dort ihre sexuellen Fantasien auszuleben, haben sie hingegen so wenig wie Voyeure.

Ebenso wenig haben Sie ein Anrecht darauf, dass andere ihre Fantasie bedienen, indem sie sie als „Frau“ anreden – eine Anrede, die wiederum bei einigen von ihnen zur sexuellen Stimulierung führt. Natürlich ist es bereits grundsätzlich verwerflich, wenn Personen andere zur Bestätigung ihrer eigenen Selbstinszenierung zwingen wollen. (Eine Reihe von sich zu „Frauen“ deklarierenden Männer versuchen dies zurzeit in Deutschland mit Abmahnungen und Anzeigen.) Die sexuelle Bedeutung des Verlangens nach „Anerkennung und Anrede als Frau“ im Falle des Autogynophilen fügt der Tat aber die sexuelle Unrechtsdimension hinzu. Sexuelle Nötigung nach §177 StGB liegt vor, wenn eine Person „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt”, und der Rechtsprechung zufolge kann sich der notwendige Sexualbezug „aus der den Angeklagten leitenden Motivation ergeben, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen“.

Wenn also im Entwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“ davon die Rede ist, dass der „vom Persönlichkeitsrecht geschützte Wunsch nach Ausdruck der eigenen Geschlechtsidentität“ auch jetzt schon (ohne Selbstbestimmungsgesetz) das Recht umfasse, „in der gewählten Geschlechtsidentität mit passendem Vornamen angesprochen und anerkannt zu werden“, so wird damit impliziert, dass „Transmenschen“ im Allgemeinen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung beim Erniedrigen von Mitbürgern zu Projektionsflächen ihrer „transidenten“ Selbstinszenierung und Autogynophile im Besonderen einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf staatliche Beihilfe zur sexuellen Nötigung anderer haben. Eine, im Wortsinne, perversere Täter-Opfer-Umkehr kann man sich kaum vorstellen.

Verbote „sozialer Affirmation“ in Schulen und medizinischer „Transition“ sind nicht transfeindlich, sondern kinderfreundlich

Gern als „transfeindlich“ werden auch Kritik an und entsprechende Maßnahmen gegen sogenannte „affirmative Therapien“ insbesondere von minderjährigen „Transmenschen“ angesehen. Tatsächlich aber sind sie kinderfreundlich. Schließlich warnen seit geraumer Zeit Kritiker auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, dass die Ausbreitung der Transgenderideologie und die unkritische „Affirmation“ von Kindern, die meinen, „im falschen Körper geboren“ zu sein, zur massenhaften unnötigen Verstümmelung solcher Kinder führt. In Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Schweden und Finnland hatte diese Erkenntnis die Schließung von „Genderkliniken“ beziehungsweise die Abkehr von der „affirmativen Therapie“ zur Folge.

Der Entwurf der Ampelkoalition stellt somit verantwortungslose Geisterfahrerei dar. Zwar wird wieder einmal erklärt, der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen.“ Doch einschlägige mit Medizin und Kindeswohl betraute Fachverbände haben dieses Waschen legislativer Hände in Unschuld schon immer für „ungenügend” gehalten. Denn zur vom Dokument verschwiegenen Wahrheit gehört, dass das Gesetz nicht in einem Vakuum operiert. So stellt das flankierende „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ die nicht-affirmative Psychotherapie bei Personen, die unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, „quasi unter Strafe“, wie ein weiterer medizinischer Fachverband kritisierte.

Fadenscheinig ist auch das Versprechen, Eltern, Kinder und Jugendliche in den Genuss einer „sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung“ kommen zu lassen. Denn die in der Begründung des Entwurfs zur Beratung empfohlenen Organisationen entstammen fast ausschließlich dem von der Transgenderideologie und ihrem Affirmationseifer vereinnahmten „LGBTIQ*“-Milieu, von welchem sich übrigens diverse reine LGB-Bewegungen in Deutschland scharf distanzieren.

Der Mangel an „Ergebnisoffenheit“ zeigt sich zudem auch darin, dass Eltern zwar keine familiengerichtlichen Steine in den Weg gelegt werden sollen, wenn sie ihren kleinen Jungen amtlich zum Mädchen umdeklarieren wollen, aber umgekehrt mit Entziehung des Sorgerechts gedroht wird, wenn Eltern bei einem nach Änderung des Personenstandes verlangenden Kind nicht „affirmativ“ genug sind. Dies liegt ganz auf der Linie des Koalitionsvertrages, welcher die in dem erwähnten „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ jetzt noch vorhandene Strafausnahme für sich der Affirmation verweigernde Eltern abschaffen will.

Diese „affirmative“ Voreingenommenheit widerspricht freilich völlig den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der britische Cass Report, welcher die kindeswohlgefährdenden Umtriebe der inzwischen geschlossenen Tavistock Genderklinik untersuchte, erklärt ausdrücklich, dass soziale Transition kein „neutraler Akt“ sei, sondern signifikante Auswirkungen habe. Und Dr. Riittakerttu Kaltiala, Chefpsychiaterin und Expertin für Genderdysphorie an der finnischen Tampere Universität präzisiert: „Er sendet die Botschaft, dies ist der richtige Weg für dich.“ Eine staatliche beglaubigte soziale Transition sendet diese Botschaft wohl erst recht.

Dabei ist der Weg der Transition fast immer der falsche, da erwiesenermaßen psychisch ineffektiv, ja kontraproduktiv und physisch verheerend. Leider geht diese Tatsache in den verantwortungslosen Desinformationskampagnen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (der für seine kindeswohlgefährdende Falschberichterstattung über Biologie und Genderdysphorie von über dreihundert Wissenschaftlern kritisiert wurde, sie aber arrogant weiter betreibt), der Regierung (die Pubertätsblocker anpries wie Schokoriegel, Nebenwirkungen noch immer verschweigt und das Problem der sozialen Ansteckung des Trans-Hype ignoriert) und der links-grünen Presse, welche lieber ideologische Slogans repetiert denn wissenschaftliche Studien liest, von wenigen Ausnahmen abgesehen fast völlig unter.

Somit ist folgender logischer Schluss zu ziehen: Soziale Ansteckung und Affirmation sind bei Kindern zu vermeiden, da Transition in fast allen Fällen überwältigend mehr Schaden als Nutzen bringt. Umgekehrt zeigen Studien, dass Kinder, wenn sie denn nur in Ruhe gelassen werden, zumeist von selbst wieder aus der vermeintlichen Genderdysphorie herauswachsen und sich somit die chemische oder chirurgische Verstümmelung durch „affirmative“ Erwachsene ersparen. Folglich muss man Kinder vor den gesundheitsschädlichen Emissionen des nicht lernfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks und anderer Medien wie auch vor entsprechenden Organisationen, welche schon jetzt in Schulen ihre kindeswohlgefährdende „Aufklärungsarbeit“ betreiben, unbedingt schützen. Der einschlägige Titel „Neuemanzipatorische Geschlechtserziehung in Deutschland: Sexueller Missbrauch und Genderverwirrung“ eines Fachaufsatzes dreier Wissenschaftler spricht Bände.

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht solch verantwortungslose Affirmation aber gerade vor und verweist auf die „Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände“, deren schon jetzt schädliche Indoktrinationsarbeit die Ampel zudem durch das sogenannte „Demokratieförderungsgesetz“ weiter fördert. Was dadurch nicht gefördert, sondern massiv hintertrieben wird, ist das Kindeswohl. An „Transitionen“ gut verdienenden Ärzten und Kliniken wie auch den Transgenderverbänden wird dies Geld einbringen. Aber es macht sie abermals nicht zu Opfern, sondern zu Tätern. Es ist an der Zeit, diesen Organisationen sowohl Geld als auch Sympathie zu entziehen.

© Uwe Steinhoff 2023