Presserat, Sprachverwirrung und journalistische Pflichten
Der Autor dieser Zeilen hatte vor einiger Zeit Beschwerde beim Presserat gegen einen von leider vielen Artikeln eingelegt, in dessen Teaser eine männliche Person als „Frau“ angesprochen und mit weiblichen Pronomen bezeichnet wurde. Ich sah und sehe dies als eine Verletzung von Ziffer 2 des Pressekodex, welcher vorschreibt, „Informationen“ auf „ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben“ und fordert: „Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“ Überschrift und Teaser übernahmen jedoch kritiklos die Selbstbezeichnung der Person und validierten jene damit gegenüber dem Leser als realitätskonform.
Der Presserat wies die Beschwerde mit der Begründung zurück, die Redaktion habe sich nicht am biologischen, sondern am „sozialen Geschlecht“ und dem „outing“ besagter Person „orientiert“. Diese Begründung ist unplausibel. Ganz abgesehen davon, das erstens vom „sozialen Geschlecht“ in dem Text keine Rede war und zweitens die Rede vom „sozialem Geschlecht“ Unsinn ist,[1] definiert drittens der Duden dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend Frauen als erwachsene Personen weiblichen Geschlechts und dieses als das Geschlecht, welches Eizellen produziert. Entsprechend wird ein deutscher Sprecher den Ausdruck „Frau“ verstehen, und daraus ergibt sich die Irreführung. Um ein anderes Beispiel zu geben: Wenn ein Bundesbürger einen anderen Bundesbürger ermordet und dafür zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann ist der Teaser „Lebenslang für Tötung einer Katze“ auch dann noch irreführend und unwahrhaftig, wenn der Getötete sich als Katze „identifizierte“ (das kommt inzwischen vor), „gender studies“-Professorinnen eine „soziale Artzugehörigkeit“ postulieren und die Redaktion sich daran „orientiert“. Solange der Leser über derartige „Orientierungen“ der Redaktion nicht seinerseits orientiert wird, geht er davon aus, dass die öffentliche Sprache, nicht eine ideologische Privatsprache gesprochen wird – und somit bleibt es bei der Irreführung. Journalisten haben diese zu unterlassen.
Falsche Rücksichtnahme
Es gibt verschiedene Gründe, warum viele Journalisten sie nicht unterlassen. Dazu gehören zum einen ideologische Verblendung gepaart mit Opportunismus. Diesen Journalisten ist der hier kritisierte Sprachgebrauch nicht auszureden – jedenfalls solange nicht, bis sich der Wind gedreht hat. Bis dahin wollen sie dem Leser ein X für ein U beziehungsweise einen Mann für eine Frau vormachen.
Andererseits gibt es aber auch Journalisten, die nicht an das Mantra „Transfrauen sind Frauen“ glauben und dennoch den besagten Sprachgebrauch praktizieren. Grund hierfür ist meines Erachtens eine zwar gut gemeinte aber im journalistischen Kontext de facto äußerst einseitige und mithin deplatzierte Rücksichtnahme auf die „Gefühle“ von sich angeblich „als Frauen identifizierenden“ Männern. Einseitig ist diese, da schließlich nicht nur sich „trans identifizierende“ Männer Gefühle haben. So denke man etwa an die Gefühle von Frauen, denen irgendwelche Männer als „Frauen des Jahres“ vorgestellt werden oder die unter dem Bild einer männlichen Verbrechervisage lesen müssen, dass diese „Frau“ drei Kinder vergewaltigt habe. Im übrigen ist es unter Berücksichtigung der journalistischen Wahrhaftigkeits- und Sorgfaltspflicht ohnehin allemal besser, Gefühle durch das Aussprechen der Wahrheit zu verletzen statt durch deren Verdrehen.
Zudem ist das Verdrehen natürlich an sich falsch, gefühlsverletzend oder nicht. Denn „Misgendern“ ist keineswegs, wie hysterische Transgenderideologen gern behaupten, „buchstäblich Gewalt“, sondern buchstäblich die Benutzung des korrekten Geschlechtspronomens. Wenn man nicht das korrekte Pronomen benutzt, führt dies, wie gesagt, Leser massiv in die Irre. Dies hat darüber hinaus widrige kulturelle und politische Folgen, da der Eindruck erweckt wird, als sei an der Transgenderideologie vielleicht doch irgend etwas dran. Wenn man also mittelalterlich dem Hexen- oder postmodern dem Genderwahn anderer Personen sprachlich entgegenkommt, muss man sich nicht wundern, dass dies Nachahmer findet und der Ausbreitung des Wahns damit Vorschub geleistet wird.
Die fragwürdigen Motive von Männern, die als „Frauen“ bezeichnet werden wollen
Als hilfreiches Korrektiv gegen die Neigung allzu großen Entgegenkommens empfiehlt es sich, sich beständig die fragwürdigen Motive vor Augen halten, die einen Mann überhaupt erst dazu führen können, für sich eine weibliche Anrede und weibliche Pronomen einzufordern. Diese Motive existieren in teilweiser Überlappung und Kombination.
So könnte ein Mann erstens glauben, er sei tatsächlich eine Frau. Dann ist er, von seltenen Fällen wie dem CAIS-Syndrom abgesehen, psychotisch (der Mann mit dem CAIS-Syndrom irrt sich lediglich, da sein Phänotyp seine Schlussfolgerung zwar falsch, aber nicht irrational macht).[2] Er könnte sich ebenso gut für ein Känguru halten.
Zweitens könnte er sich sehr wohl für einen Mann halten, aber sich durch die Selbstbezeichnung als „Frau“ Vorteile erhoffen. So können schon jetzt in verschiedenen Ländern Männer, die sich als Frauen deklarieren, Frauenquoten für sich nutzen, im Sport unfair Medaillen abräumen oder als Straftäter, etwa Vergewaltiger, ins Frauengefängnis überwechseln.[3] Harmlosere Formen dieses Opportunismus sind schlichte Wichtigtuerei und das Reiten auf einem Hype, der einen „in“ erscheinen lässt und möglicherweise eine Publizität sichert, die man anders nicht haben würde. Aber auch die weniger harmlose Strategie, sich gegen Kritik zu immunisieren und gerade durch das Bestehen auf seiner „Marginalisierung“ Macht auszuüben, indem man jeden Widerspruch als „transfeindlich“ bezeichnet, gehört hierher.
Eine dritte Möglichkeit ist, dass sie wiederum zwar nicht unbedingt glauben, eine Frau zu sein, es sie jedoch erregt, sich als solche vorzustellen und als solche angeredet zu werden. Dieses Phänomen gibt es tatsächlich und wird von Sexualwissenschaftlern als Autogynophilie bezeichnet.[4] Hier haben wir es mit einer fetischistischen Motivation zu tun. Man muss darauf hinweisen, dass staatlicher Zwang, solche Menschen mit ihren „bevorzugten Pronomen“ anzureden, letztlich auf staatliche Beihilfe zur sexuellen Belästigung und Nötigung hinausläuft.
Mehr noch, indem bestimmte soziale und gegebenenfalls zivil- oder strafrechtliche Normen Autogynophilen und anderen die Macht geben, ihr Gegenüber für die Nichtanwendung der realitätsverdrehenden „bevorzugten Pronomen“ zu sanktionieren, produzieren sie selbst eine weitere, vierte Motivation: zwangsbewehrte Machtausübung. Sie leisten somit also nicht nur Beihilfe zur sexuellen Belästigung, sondern auch zur kognitiven Vergewaltigung, wie sie auch der Parteischerge O’Brien in Orwells 1984 begeht, wenn er Winston zwingt „zuzugeben“, dass zwei plus zwei fünf ist. Wir können hier von der tyrannischen Motivation sprechen.
Eine fünfte Möglichkeit, die harmloseste, ist dass sie sich zwar nicht für eine Frau halten, aber genderdysphorisch sind, also sich quasi in ihrem Geschlecht nicht heimisch fühlen. So behaupten viele transsexuellen Männer keineswegs, sie seien tatsächlich Frauen, sondern weisen diese Vorstellung oft explizit zurück (wofür sie dann von Transgenderideologen gern angefeindet werden, da deren absurdes Dogma lautet: „Transfrauen sind Frauen“). Diese Männer behaupten eher, dass sie gern Frauen wären oder sich wohler fühlten, wenn sie gemäß irgendwelchen stereotypen Erwartungen lebten, die üblicherweise – oder auch nur in ihrer Vorstellung – mit der weiblichen Rolle verbunden werden. Hier könnte die Benutzung weiblicher Pronomen sozusagen die kognitive Dissonanz, die ständige Erinnerung an das tatsächliche Geschlecht, reduzieren. Man könnte hier von einer palliativen Motivation sprechen.
Die Motive begründen weder ein Recht auf Anwendung des „bevorzugten Pronomens“, noch unterminieren sie die journalistische Pflicht zur Wahrhaftigkeit
All diese Motivationen jedoch, die psychotische, die opportunistische, die autogynophil-fetischistische, die tyrannische und selbst die palliative begründen lediglich das zumeist tatsächlich eher mehr denn weniger fragwürdige Interesse der genannten Männer, mit weiblichen Pronomen angeredet und als „Frauen“ bezeichnet zu werden, aber natürlich kein solches Recht. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Rechte auf Meinungs- und Gewissenfreiheit stehen dem Ansinnen entgegen, als zur Lüge gezwungenes Mittel zur Befriedung der psychotischen, opportunistischen, fetischistischen, tyrannischen oder auch nur palliativen Bedürfnisse anderer benutzt zu werden. Journalisten haben jedoch darüber hinaus eine Wahrhaftigkeits- und Sorgfaltspflicht, und somit nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich nicht auf diese Weise benutzen zu lassen.
© Uwe Steinhoff 2022
[1] Uwe Steinhoff, „Gender-Ideologie – Das Gerede vom „sozialen Geschlecht“, Cicero Online (7. November 2022), https://www.cicero.de/kultur/gender-ideologie-das-gerede-vom-sozialen-geschlecht.
[2] Zum CAIS Syndrom siehe etwa Laurent Verim, „Complete androgen insensitivity syndrome in three sisters“, International Journal of Fertility and Sterility 7(4) (2014), S. 353-356, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3901178/.
[3] Siehe etwa Cecilia Dhejne, Paul Lichtenstein, Marcus Boman, Anna L. V. Johansson, Niklas Långström and Mikael Landén, „Long-Term Follow-Up of Transsexual Persons Undergoing Sex Reassignment Surgery: Cohort Study in Sweden“, PLOS ONE (2011), elektronische Ressource, https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0016885. Ministry of Justice, „Her Majesty’s Prison and Probation Service Offender Equalities Annual Report 2018/19,“ Ministry of Justice Official Statistics Bulletin (28.11. 2019), https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/848759/hmpps-offender-equalities-2018-19.pdf. Michael Biggs, „The Transition from Sex to Gender in English Prisons: Human Rights and Queer Theory’, SocArXiv (17 May 202o), https://osf.io/preprints/socarxiv/43f2t/. Für einen zusammenfassenden Überblick, siehe hier: https://committees.parliament.uk/writtenevidence/18973/html/. Siehe auch David Brown, „Seven sex attacks in women’s jails by transgender convicts“, Sunday Times, 11.5.2020, https://www.thetimes.co.uk/article/seven-sex-attacks-in-womens-jails-by-transgender-convicts-cx9m8zqpg; Marcello Mega und John Boothman, „Trans prisoners ‘switch gender again’ once freed from women’s units“, Sunday Times, 2.1.2022, https://www.thetimes.co.uk/article/trans-prisoners-switch-gender-again-once-freed-from-womens-units-qjjsd0nlx.
[4] Ray Blanchard, „The Concept of Autogynephilia and the Typology of Male Gender Dysphoria“, Journal of Nervous and Mental Disease 177(10) (1989), S. 616-623; J. Michael Bailey, The Man Who Would Be Queen: The Science of Gender-Bending and Transsexualism (Washington, DC: Joseph Henry Press, 2003), besonders Kapitel 8 und 9. Transgenderideologen hassen die Erwähnung von Autogynophilie. Nach der Publikation seines Buches wurde Bailey Ziel einer Schmierenkampagne. Für einen bündigen Überblick über das Phänomen und die Reaktionen der Ideologen, siehe Helen Joyce, Trans: When Ideology Meets Reality (London: Oneworld, 2021), Kapitel 2.